- Das Gebäude Jägerstieg 2 wird saniert.
- Das Erdgeschoß soll öffentlich genutzt werden. Die Räume im 1. Obergeschoß und im Dachgeschoß sollen Nutzern, die sich mit der Geschichte Kleinmachnows befassen, zeitlich befristet zur Verfügung gestellt werden.
- Für die Sanierung des Gebäudes werden Mittel wie folgt zur Verfügung gestellt:
Haushaltsjahr 2019: 600.000 EUR
Haushaltsjahr 2020: 600.000 EUR
In Kleinmachnow steht am Rande des
Bannwaldes zwischen Jägerstieg und Uhlenhorst jetzt bzw. in naher Zukunft ein
bedeutsames gemeindeeigenes Grundstücksareal zur Disposition, das von seiner
Größe und Lage her zu durchdachten baulichen und planerischen
Nachnutzungsüberlegungen zwingt. Dieses besteht aus dem seit Mai 2018 bereits
freigezogenen Grundstück, Gebäude und Nebengelassenen der ehemaligen
Auferstehungskirche im Jägerstieg 2 mit ca. 2.500 m² Fläche und dem Grundstück
des Bauhofes und der Freiwilligen Feuerwehr Am Bannwald 1A mit einer
Gesamtfläche von ca. 9.500 m². Nach dem Auszug des Bauhofes (voraussichtlich
nicht vor 2020/2021) stehen das Bauhofgebäude mit Nebengelassen und das
anteilige Grundstück zur Verfügung.
In ihrer Sitzung am 01. Oktober 2015 fasste
die Gemeindevertretung mit der DS-Nr. 083/15/1 den „Grundsatzbeschluss zur
Entwicklung bereits bestehender und möglicher Kulturobjekte“. U.a. wird der
Bürgermeister damit beauftragt, für die Objekte Meiereifeld 33, Zehlendorfer
Damm 200 (DG und Remise) und Karl-Marx-Str. 117 Entscheidungshilfen für
mögliche Sanierungen zusammenzustellen. Zudem sollten Vorschläge zur künftigen
Nutzung der genannten Objekte vorgelegt werden.
Das Papier des Bürgermeisters „Kulturobjekte
– Eine Idee für die Zukunft“ vom 10. März 2016
bringt erstmalig die
möglicherweise freiwerdenden Standorte Jägerstieg 2 und Am Bannwald 1A in die
Diskussion ein.
In der Sitzung am 19. Mai 2016 erfolgt der
Beschluss der Gemeindevertretung zur DS-Nr. 052/16/1 „Ankauf der Auferstehungskirche,
Jägerstieg 2, Kleinmachnow“.
Aufbauend auf o.g. Papier des Bürgermeisters
vom 10.03.2016 werden mit der INFO 027/16 „Objekte für kulturelle / soziale
Nutzung“ weitere Nutzungsmöglichkeiten sowie geschätzte Umbau- bzw.
Sanierungskosten der genannten Gebäude dargestellt. Die darauf basierende
DS-Nr. 124/17/1 „Grundsatzbeschluss zur künftigen Nutzung kultureller und
sozialer Objekte“ wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.09.2017 von
dieser mehrheitlich abgelehnt.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am
06.11.2017 wurde mit der DS-Nr. 153/17 „Nutzungskonzept für die Gebäude
„Jägerstieg 2“ und „Am Bannwald 1A““ der Beschluss gefasst, die Verwaltung
damit zu beauftragen, für die genannten Objekte ein Nachnutzungskonzept auf der
Basis einer Bestandserfassung zu erstellen. Insbesondere sollen hierbei
Zielvorstellungen, Flächenbedarfe, Raumprogramme, Freiflächenaufteilungen u.a.
für öffentliche, primär kulturelle und soziale, Nutzungen unter Einbeziehung
möglicher Nachnutzer konkretisiert werden.
Mit der Begleitung des Planungsprozesses
durch eine Arbeitsgruppe der Gemeindevertretung soll eine konstruktive und
transparente Vorgehensweise gewährleistet werden (DS-Nr. 187/17 „Bildung einer
Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Nutzungskonzeptes der Objekte „Jägerstieg
2“ und „Am Bannwald 1A““).
Im Ergebnis entstand durch die Arbeitsgruppe
die INFO 009/18 „AG Standorte Jägerstieg 2 und Am Bannwald 1A – hier:
Abschlussbericht“, die in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und
Soziales am 21.08.2018 umfassend vorgestellt und diskutiert wurde (s. Auszug Anlage 1).
In die Erarbeitung des Nachnutzungskonzeptes
für das Gebäude Jägerstieg 2 wurden interessierte Nutzer mit eingebunden. Es
wurden unterschiedliche öffentliche, primär kulturelle Nutzungsansprüche
benannt, konkretisiert sowie auf Machbarkeit, Verträglichkeit, Zweck, Betrieb,
Aufgabenstellung, Wirksamkeit etc. überprüft.
Funktionsbeziehungen, Erschließungsabläufe
etc. der potentiellen Nutzer wurden so gut wie möglich geklärt.
Das Nutzungskonzept unterscheidet einerseits
die Räume im Erdgeschoss und andererseits die beiden Obergeschosse (1.
Obergeschoss und Dachgeschoss).
Das Erdgeschoss
soll weitgehend multifunktional, soziokulturell und so öffentlich wie möglich
genutzt werden. Die beiden verfügbaren großen Räume, nämlich Saal und
Mehrzweckraum, die durch herausnehmbare Verglasungen verbunden sind und
zusammen insgesamt eine Fläche von 230 m² aufweisen, legen eine vielfältige
kulturelle, offene, wechselnde und parallele Brauchbarkeit nahe.
Der Mehrzweckraum erlaubt mit seiner Fläche
von 70 m², wenn er allein oder parallel genutzt wird, ebenfalls
verschiedenartige attraktive Einzelnutzungen. In Reihenbestuhlung lassen sich
ca. 50 Personen unterbringen.
Die wechselnden und vielfältigen
unterschiedlichen Nutzungen und das Prinzip der Vielfalt, Offenheit und
Kommunikationsfreundlichkeit verlangen eine professionelle Licht- und
Tontechnik sowie Verdunklung.
Insbesondere die Beleuchtungstechnik im Saal
ist auf den Bühnenbereich (ehemaliger Altarraum) und die wechselnden Szenen-,
Aktions- und Ausstellungsflächen durch veränderbare Beleuchtungsbrücken
einzustellen. Gleiches gilt für die Elektroakustik, die professionellen
Maßstäben entsprechen sollte. Das ehemalige Orgelpodest bietet sich als
Steuerstand für Lichttechnik, Musiksteuerung, Veranstaltungstechnik, Regie etc.
an.
Zur Ausschöpfung aller Möglichkeiten ist das
Vorhalten stapelbarer Stühle, Tische, Podeste, Ausstellungswände etc.
erforderlich.
Das 1.
Obergeschoss und das Dachgeschoss sollen
weitgehend den interessierten Nutzern, die sich mit der Geschichte
Kleinmachnows befassen, derzeit dem Heimat- und Kulturverein Kleinmachnow e.V.,
der AG Stolpersteine und der Museumsinitiative, vorbehalten bleiben. Diesen
werden bedarfsabhängig zeitlich befristet Räume zur Verfügung gestellt, verbunden
mit der Vorgabe, über die Durchführung von Veranstaltungen zur Belebung des
Hauses beizutragen.
Der Bauzustand des unter Denkmalschutz
stehenden Gebäudes ist sanierungsbedürftig. Zwar wurden seit 1992
Teilmodernisierungen vorgenommen, jedoch ist eine grundsätzliche Sanierung nach
energetischen Gesichtspunkten mit Ertüchtigung des Brandschutzes und die
Schaffung von Barrierefreiheit bis ins Dachgeschoss erforderlich.
Das Architekturbüro Bertsch hat nach einer
Begutachtung im Jahr 2016 eine erste Kostenschätzung dazu vorgelegt (s. Anlage 2). Danach sind für die
Sanierung des Gebäudes Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,2 Mio EUR zu
veranschlagen.
Zur temporären öffentlichen Nutzung der
Räume im Erdgeschoss bis Mitte / Ende 2019 ist die Genehmigung einer
befristeten Umnutzung durch die Untere Bauaufsicht erforderlich. Entsprechende
Bauantragsunterlagen wurden erarbeitet und bei der Unteren Bauaufsicht
eingereicht.
Im Zuge der weiteren Planung sind zwingend
Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden zu treffen.
Die Verwaltung des Objektes soll auch nach
seiner Sanierung durch die Kommunalverwaltung erfolgen, insbesondere durch den
Fachdienst Kultur/Soziales. Unterstützung in der Betreuung soll hierbei das kommunale
Gebäudemanagement sowie die kommunale Haustechnik leisten.
Eine Veranstaltungsbetreuung ist in geringem
Umfang durch die kommunalen Haustechniker möglich.
Nach dem Nutzen- und Lastenübergang im Jahre
2018 sollen die umfangreichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Herstellung
eines betriebsbereiten Zustandes in den Jahren 2019 und 2020 erfolgen, die
dafür erforderlichen Aufwendungen sind haushalterisch als nachträgliche Anschaffungskosten
darzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
- Abschlussbericht der AG Standorte Jägerstieg 2 und Bannwald 1A
(Auszug aus der INFO 009/18)
- Maßnahmenkatalog des Architekturbüros Bertsch inkl. Kostenschätzung
(Stand: April 2016)