2.
Der
2. Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß
§ 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung
ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Die Gemeindevertretung hat am 01.06.2006 (DS-Nr. 113/
06) beschlossen, den Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) für Flächen im
Bereich Verlängerung Wolfswerder zu ergänzen und dazu ein entsprechendes
Verfahren eingeleitet (Änderungsbereich vgl. Anlage 1).
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende
Bauleitplan der Gemeinde. Gegenüber dem Bürger entwickelt er keine unmittelbare
Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa
Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten.
Jedoch müssen alle Bebauungspläne (verbindliche
Bauleitpläne) aus dem FNP entwickelt werden.
Gegenwärtig wirksam ist der Flächennutzungsplan in der
Fassung der 16. Änderung vom 13. Juli 2017, eine Neubekanntmachung
des FNP in dieser Fassung soll Mitte Januar 2019 erfolgen.
Die 11. Änderung umfasst die im wirksamen FNP „weiß“, d. h.
ohne Art der Bodennutzung dargestellten Flächen mit einer Gesamtgröße von ca.
6,99 ha. Es handelt sich einerseits um 20, bereits in den 1930er Jahren
gebildete Parzellen an den Straßen „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (westlicher
Teil des Änderungsbereiches) und andererseits um eine östlich angrenzende
Freifläche, die in Nord-Süd-Richtung vom Buschgraben durchquert wird (östlicher
Teil des Änderungsbereiches).
Der Bereich war im Jahr 1999 vom seinerzeit zuständigen
Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen (LBBW) von der Genehmigung des FNP
ausgenommen worden. Baurechtlich ist die Planung für diesen Teil des
Gemeindegebietes damit in der Schwebe. Das ist ein für die weitere
Ortsentwicklung äußerst unbefriedigender Zustand. Schließlich ist im FNP „für das ganze Gemeindegebiet die sich aus
der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung
nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde darzustellen“ (§ 5
Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch).
Im Rahmen der förmlichen Beteiligung zum 1. Entwurf der
11. Änderung, die im Zeitraum 28.01. – 29.02.2008 durchgeführt wurde,
gingen 1.221 Stellungnahmen ein, darunter zwei mit im Wesentlichen
gleichem Inhalt, die jeweils von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern
unterstützt wurden. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte auch eine
Beteiligung der Behörden / Träger öffentlicher Belange.
Der zur Sitzung am 10.07.2008 vorgelegte Abwägungsbeschluss
(DS-Nr. 151-1/08), in dem die erforderliche Auseinandersetzung mit den
eingegangenen Stellungnahmen erfolgte, wurde von der Gemeindevertretung jedoch
mehrheitlich an die Verwaltung zurückverwiesen.
Mit
Beschluss DS-Nr. 082/10 v. 01.07.2010 beauftragte die Gemeindevertretung die
Verwaltung, das Planverfahren wieder aufzunehmen und fortzusetzen.
Für den daraufhin erarbeiteten 2. Entwurf fand sich
jedoch keine Mehrheit (DS-Nr. 125/10 vom 23.09.2010 – Abstimmungsergebnis:
8 „Ja“ / 12 „Nein“ / 3 „Enthaltung“). Seither ruhte das Planverfahren.
Inzwischen wurde die Frage, welche städtebauliche bzw. landschaftsplanerische Entwicklung die Flächen an der Grenze zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der Zukunft nehmen sollen, auf der Grundlage von zwei Anträgen wiederaufgegriffen. Mit DS-Nr. 204/17 vom 20.09.2018 und DS-Nr. 017/18 vom 08.11.2018 entschied die Gemeindevertretung, dass
- die Grundstücke „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552) in der weiteren Bauleitplanung als Wohnbaufläche dargestellt werden sollen, als Arrondierung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ sowie mit Begrenzung auf eine maßvolle Bebauung (vgl. Anl. 2), und
- die Grundstücke östlich „Wolfswerder“ und „Am Rund“ in der weiteren Bauleitplanung als Grünfläche dargestellt werden sollen (vgl. Anl. 3).
Dieser Entscheidung folgend, wird ein neuer 2. Entwurf der 11. FNP-Änderung vorgelegt (vgl. Anlage 4).
Für den westlichen Teil des Änderungsbereiches soll auf
FNP-Ebene ein städtebaulich sinnvoller Abschluss der Siedlungsentwicklung
ermöglicht werden. Es werden die Voraussetzungen für die später folgende
verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) geschaffen, in der die katastertechnisch
schon konzipierte Straßenführung „Am Rund“ für eine behutsame, den Baumbestand
besonders berücksichtigende Bebauung genutzt wird. Dieser Teilbereich weist
eine Größe von rund 20.000 m² auf (ca. 15.000 m² Wohnbaufläche, ca.
5.000 m² Verkehrsfläche).
Der östliche, nicht weiter parzellierte Teilbereich mit einer
Größe von rund 50.000 m² (Grünfläche, Wasserfläche) soll hingegen als
Landschaftsraum dauerhaft gesichert und von Bebauung freigehalten werden. An
dieser Stelle kann so auch die Stadtkante Berlins, die sich in den vergangenen
Jahrzehnten baulich herausgebildet hat, weiter klar ablesbar bleiben. Die
Freifläche soll im FNP als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft („SPE-Fläche“) dargestellt werden.
Schon im Zusammenhang mit dem 1. Entwurf der
11. FNP-Änderung war deutlich geworden, dass die Erschließung des
östlichen Teilbereiches über die bestehenden Straßen (Wolfswerder / Am Rund)
oder durch das Landschaftsschutzgebiet problematisch ist. Nach dem vorliegenden
2. Entwurf kann auf eine umfassende, über die bestehenden Zufahrtsmöglichkeiten
für den östlichen Teilbereich hinausgehende verkehrliche
Erschließungskonzeption verzichtet werden.
Nach Billigung durch die Gemeindevertretung sollen zu dem 2. Entwurf die förmlichen Beteiligungen von Öffentlichkeit und von Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1) Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-11
2) DS-Nr. 204/17 vom 20.09.2018, Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552)
3) DS-Nr. 017/18 vom 08.11.2018, Ausweisung des Buschgrabengebietes als Grünfläche im Flächennutzungsplan (FNP)
4) FNP-Entwurf, Stand 21.01.2019
5) Luftbilder (Stand 2016 und Stand 2003)