Dazu sind
insbesondere der Maßnahmeplan Verkehrskonzept vom 29.04.2004
(DS-Nr. 033/04, vgl. Anlage 1), die Beschlüsse zum Masterplan Fahrrad
und zur Schulwegsicherung, die Ergebnisse der Lärmkartierung und der
gemeindlichen Verkehrserhebung 2014 einschließlich Ergänzung 2016 sowie die
Belange der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen. Zusätzlich sind auch
die Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und die Empfehlungen für
Anlagen des ruhenden Verkehrs (ERA) einzubeziehen.
2.
Die Umsetzung des Verkehrskonzeptes wird
bis zum 31.12.2019 zurückgestellt. Mit Abschluss der Erstellungsphase bildet
das neue Integrierte Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow die Basis für treffende
verkehrliche Maßnahmen.
Eine dieser Maßnahmen sieht beispielsweise vor, den Lkw- u. Durchgangsverkehr auf den Straßen Meiereifeld und Uhlenhorst für Kraftfahrzeuge über 3,5 t einzuschränken (Pkt. 6 des Maßnahmeplanes). Für eine Bewertung, ob die Einschränkung des Lkw- und Durchgangsverkehrs auf den Straßen Meiereifeld und Uhlenhorst für Kraftfahrzeuge über 3,5 t angemessen ist, reicht die Betrachtung des Verkehrsaufkommens nur in den Straßen Meiereifeld und Uhlenhorst aber nicht aus.
Inzwischen erarbeitet die Verwaltung ein Integriertes Verkehrskonzept für das Gesamtgebiet der Gemeinde Kleinmachnow (IVK). Inhalt des IVK sollen unter anderem Vorschläge sein, den Durchgangsverkehr zu reduzieren, Ziel- und Quellverkehr zu vermeiden und allen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zur sicheren Benutzung der Straßen zu eröffnen. Im Rahmen der Untersuchungen zum IVK sollen deshalb die Straßenräume nicht allein aus verkehrstechnischer Sicht, sondern insgesamt in ihrer Dreidimensionalität betrachtet und auf Orientierung, Identifikation und Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Nutzergruppen geachtet werden.
Wie von der Gemeindevertretung mit Beschluss DS-Nr. 160/17 „Maßnahmeplan Verkehrskonzept (Antrag-Nr. 033/04 vom 29.04.2004), hier: weiteres Vorgehen“ vom 14.12.2017 gefordert, hat der Fachbereich Bauen/Wohnen im Kalenderjahr 2018 die kommunale Verkehrsplanung vorangetrieben und die Gremien kontinuierlich mittels Informationsunterlagen sowie Beschlussvorlagen eingebunden.
Die Fachausschüsse wurden mit INFO-Nr. 001/18 vom 22.01.2018 und INFO-Nr. 005/18 vom 16.04.2018 über die Bestandsanalyse zum Integrierten Verkehrskonzept unterrichtet und erhielten Gelegenheit, diese inhaltlich zu diskutieren.
Zu der Analyse führte die Verwaltung in der Zeit vom 22.06.2018 - 31.07.2018 eine Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung) durch, in welcher Anregungen zu den zugrundeliegenden Bestandsdarstellungen abgegeben werden konnten. In der Sitzung vom 08.11.2018 fasste die Gemeindevertretung über die während der Auslegungen eingegangenen Hinweise einen Abwägungsbeschluss (DS-Nr. 116/18).
Mit DS-Nr. 088/18 legte die Verwaltung der Gemeindevertretung „Leitziele für die gemeindeweite Verkehrsplanung“ als Grundlage für die weitere Verkehrsentwicklungsplanung vor. Der Beschluss wurde jedoch ‑ trotz zustimmender Vorberatungen in den Fachausschüssen ‑ in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.09.2018 überraschend abgelehnt.
Durch den erheblichen Diskussionsbedarf und darin zum Ausdruck kommende unterschiedliche Interessen konnten die Leitziele erst in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2018 beschlossen werden (DS-Nr. 088/18/1 i.V.m. Änderungsanträgen DS-Nr. 154/18 und 155/18).
Als nächster Schritt kann den Fachausschüssen jetzt im Frühjahr 2019 ein Vorschlag zur Festlegung räumlicher Handlungsschwerpunkte vorgelegt werden. Diese werden zusammen mit den beschlossenen Leitzielen die Grundlage für den Maßnahmenkatalog des Integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) Kleinmachnow bilden, welcher der Gemeindevertretung in der zweiten Jahreshälfte 2019 vorgelegt werden soll. Mit dem Beschluss zum Maßnahmenkatalog wird dann auf breiter, das gesamte Gemeindegebiet umfassender Grundlage auch abzuwägen sein, wie die im Maßnahmeplan Verkehrskonzept 2004 enthaltenen und noch offenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Verwaltung treibt den Prozess zur Aufstellung des IVK zügig, aber auch fachlich korrekt voran. Das IVK wird Planungen und Maßnahmen im Gemeindegebiet für die nächsten Jahre beinhalten. Deshalb soll nicht vorschnell und zusammenhanglos über einzelne Maßnahmen entschieden, sondern stets der Gesamtzusammenhang betrachtet werden.
Um einheitliche Regelungen bzw. einheitliche Vorgehensweisen bei der Verkehrsplanung und der Umsetzung zugehöriger Leitziele gewährleisten zu können, sollen die Beschlusspunkte aus DS-Nr. 160/17 mit dieser Vorlage nochmals und nun bis zum 31.12.2019 zurückgestellt werden. Damit kann dem tatsächlichen fachlichen Aufwand, dem Diskussionspotenzial der Inhalte des IVK und den politischen Entscheidungen angemessen Rechnung getragen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1)
DS-Nr.
160/17 vom 14.12.2017, Beschluss zum weiteren Vorgehen (darin: DS-Nr. 033/04 vom 29.04.2004)
2)
Maßnahmenkatalog I
DS-Nr. 033/04 vom 29.04.2004 (aus:
INFO 035-15/09 vom 20.03.2014), 01/2019 aktualisierte Fassung