Dem Hauptverwaltungsbeamten, Herrn Michael Grubert, wird für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt.
Gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf hat die Gemeindevertretung bei Beschlussfassung zum jeweiligen Jahresabschluss der Gemeinde in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr zu entscheiden.
Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür Gründe anzugeben.
Der Beschluss über die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht nehmen kann.
Der Beschluss über die Entlastung ist der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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