2)
Der Bürgermeister wird beauftragt, für den
vertiefend untersuchten Standort „POT 19
/ An der Kleingartenanlage „Am Kiefernweg““ und südlich angrenzende, auf
dem Gebiet der Gemarkung Teltow gelegene Flächen die Planungen zur Errichtung
eines Erlebnisspielplatzes voranzutreiben. Hierzu sind Abstimmungen mit der
Stadt Teltow und Verhandlungen mit den Eigentümern dazu benötigter Grundstücke
aufzunehmen.
Der gemeindeübergreifende Erlebnisspielplatz soll den geplanten gemeinsamen
Geh- und Radweg (Uferweg) einbeziehen und so auch einen Beitrag zur Aufwertung
des regionalen Erholungsraumes Teltowkanalaue leisten.
3) Der Bauausschuss und der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales sind regelmäßig über den Fortgang der Planung zu unterrichten, insbesondere über den Fortgang der kommunalen Abstimmungen und die im Zusammenhang mit einer Entwurfsplanung zu erarbeitende Kostenberechnung.
Daraufhin erhielten die Bürger die Möglichkeit, über verschiedene, in einer Liste zusammengestellte Vorschläge abzustimmen. Mit INFO 014/17 „Informationen zum Bürgerhaushalt 2018“ wurden die Fachausschüsse im Zeitraum 02.05. bis 08.05.2017 über die „TOP-10“ der Bürgerwünsche informiert. Zwei von der Bürgerschaft favorisierte Vorschläge betrafen das Angebot an Spiel- und Freiflächen, nämlich:
-
Platz 1 Nr. 84 – Grünfläche Rathaus
-
Platz 8 Nr. 92 – Abenteuerspielplatz
In ihrer Sitzung vom 16. November 2017 legte die
Gemeindevertretung u.a. fest, wie mit den beiden vorgenannten Vorschlägen zum
Bürgerhaushalt weiter verfahren werden soll.
Der
Bürgermeister wurde beauftragt, die Errichtung von ein oder zwei
Abenteuerspielplätzen mit mehr Abwechslung für Kinder aller Altersgruppen und
mit solider, vielseitiger Ausstattung (Seilbahn, Wasser, Tischtennisplatten,
Basketballkörbe, Kletterelemente etc.) vorzubereiten und für eine
Standortentscheidung das Konzept „Kinderspiel in Kleinmachnow“ (KIK) aus dem
Jahr 2006 aktualisieren zu lassen. Anhand der sich daraus ergebenden
Vorzugsstandorte sollte in Zusammenarbeit mit Gemeindevertretung und
Öffentlichkeit ein konkretes Projekt vorbereitet werden.
Mit den im Haushalt 2018 zur Verfügung gestellten Mitteln wurde die Standortuntersuchung beauftragt (siehe INFO 006/19 „KIK ‑ Kinderspiel in Kleinmachnow, Stand der Konzeptüberarbeitung im Rahmen der Umsetzung des Bürgerhaushaltes 2018“ zu den Fachausschuss-Sitzungen am 18.03. und 19.03.2019). Dabei wurden insbesondere bereits 2006 betrachtete Standorte erneut untersucht und auch neue Standorte identifiziert, auf denen die Wünsche aus dem Bürgerhaushalt realisierbar wären.
Im Sinne der Beschlussfassung zum Bürgerhaushalt soll ein „Ort mit abwechslungsreichen, teilweise naturnahen Erlebniselementen, der kreative Aktivitäten, Bewegung, die Sinne, Selbstständigkeit und soziales Lernen von Kindern und Jugendlichen fördert und einen weitestgehend sozial unkontrollierten Rückzugsort darstellt“ entwickelt werden („Erlebnisspielplatz“). Ein Erlebnisspielplatz ist ein Spielplatz mit solider, vielseitiger Ausstattung ohne pädagogische Betreuung, der vor allem von Kindern und Jugendlichen genutzt wird.
Seine Fläche sollte lt. DIN 18034 eine Größe von ca. 10.0000 m² aufweisen. Derart große Flächen sind im Gemeindegebiet jedoch nicht verfügbar.
Für
einen Erlebnisspielplatz ist mit Baukosten in Höhe von ca. 120 €/m² brutto
zu rechnen, bei einer Fläche von 5.000 m² und optimaler Ausstattung also mit
ca. 600.000 € (zuzüglich Planungs- und Nebenkosten von ca. 20 %). Für
einen Platz mit Maximalausstattung sind demnach Gesamtkosten von rund 720.000 €
zu veranschlagen (vgl. Anlage 3,
Typenbeschreibung, mit Kostenschätzung). Verschiedene Beispiele für
Spielgeräte, die auf einem Erlebnisspielplatz zum Einsatz kommen können, sind
in Anlage 1, ab Seite 14
wiedergegeben.
Das mit der Überarbeitung des KiK-Konzeptes beauftragte Planungsbüro hat die 10 Standorte, die im Frühjahr 2019 noch als Favoriten für einen Erlebnisspielplatz betrachtet worden waren, inzwischen vertiefend untersucht (vgl. Anl. 1).
Ergebnis ist, dass sechs dieser Standorte aus unterschiedlichen Gründen ausscheiden (vgl. Anl. 1, Seite 9). Es verbleiben vier TOP-Standorte, unter denen letztlich zwei Flächen identifiziert wurden, auf denen ein Erlebnisspielplatz relativ zeitnah und unter größtmöglicher Berücksichtigung der verschiedenen, bei einer Standortfestlegung zu berücksichtigenden Belage errichtet werden kann. Es handelt sich um die Standorte „POT 16 – Am Duellpfuhl“ und „NEU 04 – Heidefeld - Hohe Kiefer“ (zu den Abkürzungen: BES = Standorte im Bestand, POT = Standort-Potentiale, NEU = neue, im KiK-Konzept 2006 noch nicht untersuchte Standorte).
Die Verwaltung schlägt vor, für den Erlebnisspielplatz dennoch den Standort „POT 19 – An der Kleingartenanlage „Am Kieferweg““ vorzusehen.
Die anderen drei, in der vertiefenden Untersuchung favorisierten TOP-Standorte sind zwar grundsätzlich für eine kurz- bis mittelfristige Realisierung geeignet, sie weisen jedoch Nachteile insbesondere hinsichtlich ihrer Lage (Erreichbarkeit) und ihrer entwickelbaren Größe auf.
Der Standort „POT 19 – An der Kleingartenanlage „Am Kieferweg““ auf Brachflächen südlich eines bereits vorhandenen (Klein-)Kinderspielplatzes am Erlenweg kann dagegen auf Wiesenflächen zwischen der Kleingartenanlage bzw. der Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost und dem Teltowkanalufer erweitert werden. So kann ein naturnah gestaltetes Spielangebot geschaffen werden, das die Lage im Erholungsraum Teltowkanalaue und am dort geplanten Rad- und Wanderweg nutzt.
In Gesprächen mit der Stadt Teltow und den Eigentümern dort gelegener, für einen Erlebnisspielplatz benötigter privater Grundstücke (Grün- und Freiflächen) ist zu klären, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Größe ein (regionaler) Erlebnisspielplatz möglich wird.
Über den Fortgang der Abstimmungen mit der Nachbarkommune und mit den privaten Eigentümern sowie über den Fortgang der Planungen soll regelmäßig im Bauausschuss und im Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales berichtet werden. Vorzulegen sind insbesondere die Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung und – vor einer Vergabe von Bauleistungen – die endgültige Ausführungsplanung.
Bei der konkreten Planung des Erlebnisspielplatzes sind die Kinder und Jugendlichen gemäß § 18 a BbgKVerf einzubeziehen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
720.000,- EUR |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1. Maßnahmeplan KiK_Kinderspiel in Kleinmachnow, Überarbeitung 2019 (Vertiefung Stufe 1)
nur zur Information:
2. DS-Nr. 024/19 vom 16.05.2019, ohne Anlagen
3. INFO 006/19 vom 18.03.2019, Auszug (S. 11 – 14, Typenbeschreibung, mit Kostenschätzung)