Die Gemeindevertretung hebt den Grundsatzbeschluss DS-Nr. 090/18 auf. Die im Haushalt bereitgestellten Mittel sind dem Haushalt zuzuführen.
Für die
Neugestaltung der Freiflächen des Gutshofs hat die Gemeinde
ein Angebot der Hans und Charlotte Krull Stiftung (Berlin) angenommen, die an
die Gemeinde herantrat und darauf aufmerksam machte, dass sie sowohl
Arbeitsstipendien an bildende Künstler vergibt, als auch Projekte im Bereich
Gartenbaukunst fördert. Die Freifläche des ehemaligen Gutshofes wurde für ein solches
Projekt als gut geeignet eingeschätzt.
Das
Projektergebnis wurde dann im Grundsatzbeschluss DS-Nr. 090/18 leicht verändert
übernommen und die dafür kalkulierten Kosten von 360.000 € wurden in den
Haushalt eingestellt. Im Ergebnis würde die Umsetzung dieses Konzepts einen
eigenständigen Park schaffen, der in der Form der Bepflanzung und Gestaltung
nicht nur hohe Kosten verursachen würde, sondern auch diese Fläche vom
Naturraum des Landschaftsschutzgebietes absondert. Dazu müsste das Gebiet
eingezäunt werden, künstliche Elemente wie z. B. eine Aussichtsplattform sollen
geschaffen werden. 15 Bäume über 8m Höhe müssten gefällt werden ebenso wie 20
Bäume unter 8m Höhe.
Nachdem die
Kirchengemeinde die durch die Folgen der Baustelleneinrichtung nötigen Nachpflanzungen
vorgenommen hat, ist in diesem Bereich des Alten Dorfes in Verbindung mit dem
Landschaftsschutzgebiet insgesamt ein befriedigender Zustand hergestellt, der
nicht durch einen so massiven Eingriff, wie ihn die vorgenannte Planung
bedeuten würde, zerstört werden sollte. Deswegen sollte der Grundsatzbeschluss
aufgehoben werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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