Die Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Gemeinde Kleinmachnow, (Straßenreinigungsgebührensatzung – Anlage), wird beschlossen.
Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Das Institut für Public Management Berlin (IPM) wurde durch die Gemeinde Kleinmachnow beauftragt, die momentan gültige Straßenreinigungsgebührensatzung und die damit verbundene Höhe der Straßenreinigungsgebühren aufgrund der aktuellen Gesetzeslage zu prüfen.
Aus der Überprüfung ergab sich, dass die Straßenreinigungsgebührensatzung komplett neu gefasst werden muss. Die Straßenreinigungsgebühren sind zu aktualisieren.
Unter Berücksichtigung der Quadratwurzelmeter der Grundstücksfläche ergeben sich folgende Straßenreinigungsgebühren:
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bisher |
neu |
Kategorie I (Straßenreinigung
mit Winterdienst) |
2,97 |
3,95 |
Kategorie II (Straßenreinigung
ohne Winterdienst) |
1,35 |
1,47 |
Die Kalkulation erfolgte auf der Grundlage der Istkosten für die Jahre 2018/2019 und den Planungsansätzen für die Jahre 2020/2021.
Die neue Straßenreinigungsgebührensatzung soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Die Anlage beinhaltet die Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung im Entwurf.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage:
Straßenreinigungsgebührensatzung