2.
Der Bürgermeister wird
beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und
Genehmigungsplanung für den 1. Bauabschnitt (Straße „Steinweg Süd“, vgl. Anlagen 2 u. 3) erarbeiten zu
lassen. Für die Planungsleistungen zu diesem Bauabschnitt sind im Haushalt 2021
11.000 € (brutto) bereitzustellen.
3.
Die Entwurfsplanung
für den 1. Bauabschnitt einschließlich Kostenberechnung ist der
Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung
vorzulegen.
4.
Der 2. Bauabschnitt
(Straße „Steinweg Nord“, vgl. Anlage 3)
wird der Maßnahme „Verbesserung der Verkehrssituation in der
Sommerfeldsiedlung“ zugeordnet und nach dem dazu beschlossenen Bauprogramm weiterbearbeitet
(DS-Nr. 066/20/1 vom 17.09.2020).
5.
Der 3. Bauabschnitt
(Straße „Rudolf-Breitscheid-Straße“, vgl. Anlage 2)
ist Bestandteil der Prioritätenliste Barrierefreie Gehwege in der Gemeinde
Kleinmachnow (vgl. Grundsatzbeschluss DS-Nr. 089/17 vom 13.07.2017) und
wird in diesem Zusammenhang weiterbearbeitet.
Im Handlungsschwerpunkt 6 befinden sich mehrere öffentliche Einrichtungen. Hierzu zählen eine Grundschule (Steinweg-Schule) und ein Hort (Kinderhaus Ein Stein mit Hort Villa Lustig) sowie eine Kita und ein Hort in freier Trägerschaft (Elterninitiative Hort und Kita Kleinmachnow e.V. Regenbogenkinder), alle mit hohen Anforderungen an die Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler, Lehrerschaft und Eltern. An das nördliche Ende des Steinwegs schließt sich der Waldfriedhof an. Im nordwestlichen Quadranten des Knotenpunktes Rudolf-Breitscheid-Straße / Steinweg befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Die R.-Breitscheid-Straße wird von der Buslinie 629 durchfahren. Zwei Haltepunkte dieser Linie liegen im Handlungsschwerpunkt.
Die derzeitige Straßenraumaufteilung ist typisch für Kleinmachnow: An die Fahrbahn aus Asphalt schließen sich unbefestigte Gehwege an, abgegrenzt durch Granitbordsteine. Eine Ausnahme bildet der Steinweg. Der nördliche Teil weist eine Fahrbahnbefestigung aus Betonplatten auf. Zudem besteht der Gehweg vor der Steinwegschule aus Betonsteinpflaster.
In den vergangenen Jahren rückten neben dem motorisierten Individualverkehr weitere Verkehrsarten wieder stärker in den Fokus: Fußgänger und Radfahrer. Den von diesen Nutzergruppen gestellten Anforderungen wird der derzeitige bauliche Zustand nicht gerecht. Es fehlt im Handlungsschwerpunkt an sicheren und komfortablen Radverkehrsanlagen ebenso wie an barrierefrei nutzbaren Fußwegeverbindungen und Haltestellen. Darüber hinaus ergeben sich Probleme durch eine nach wie vor sehr große Zahl an Hol- und Bringeverkehren mit dem Kfz, die geordnet werden sollen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Schulwegsicherung der Grundschule, der Horte und des Kindergartens.
Für die Verbesserung der verkehrlichen Situation erarbeitete das beauftragte Planungsbüro ein Verkehrskonzept im Sinne einer Vorplanung (Leistungsphase 2) nach HOAI. Arbeitsstände des Konzeptes wurden zuerst mündlich in den Fachausschüssen vorgestellt (Bauausschuss v. 20.01. und Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten [UVO-Ausschuss] v. 22.01.2020). Danach folgten mit Info-Nr. 007/20 im Bauausschuss am 17.08.2020 und im UVO-Ausschuss am 19.08.2020 schriftliche Informationen. Die Hinweise und Anregungen aus den Beratungen wurden ausgewertet und flossen in die Fertigstellung des Konzeptes mit ein.
Die Erläuterung des Konzepts ist der Anlage 1 zu entnehmen, das Konzept selbst ist auf den Plänen Anlagen 2 und 3 dargestellt.
Der Handlungsschwerpunkt wurde für den Planungsprozess in mehrere Abschnitte aufgeteilt, sodass die weiterführende Planung und Umsetzung stufen- und planungsabschnittsweise realisiert werden kann.
Gegenstand dieses Beschlusses sind die grundsätzlichen Überlegungen zu allen Bauabschnitten.
Auf der Grundlage der Vorplanung sollen in einem nächsten Planungsschritt, abhängig von der Priorisierung der sechs räumlichen Handlungsschwerpunkte, eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Bauabschnitt 1 (Straße Steinweg Süd) erarbeitet und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen ein Errichtungsbeschluss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Nach dem Errichtungsbeschluss, kann die weiterführende Planung im direktem Anschluss vorgesehen werden.
Der Bauabschnitt 2 (Straße Steinweg Nord) liegt innerhalb der Sommerfeldsiedlung und wird daher in der Ausführungsplanung entsprechend des Bauprogramms „Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung“ weiterverfolgt, damit ein einheitliches Straßenbild mit den übrigen Straßen dieser Siedlung erreicht werden kann.
Der Bauabschnitt 3 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ soll im Rahmen des gemeindeweiten Ausbauprogramms barrierefreier Gehwege je nach Mittelverfügbarkeit realisiert werden (siehe dazu Grundsatzbeschluss DS-Nr. 089/17 Barrierefreie Gehwege in der Gemeinde Kleinmachnow, hier: Priorität des Ausbaus von Gehwegen bzw. Gehwegabschnitten). Darin ist die Rudolf-Breitscheid-Straße in die Kategorie „kurzfristiger Handlungsbedarf“ eingestuft worden.
Die Kostenschätzung der Vorplanung ergab für die weiterführenden Planungen der einzelnen Bauabschnitte:
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1. Bauabschnitt |
2. Bauabschnitt |
3. Bauabschnitt |
Steinweg Süd |
Steinweg Nord |
Rudolf-Breitscheid-Straße |
|
Kosten (Aufwand) |
11.000 € |
4.000 € |
10.000 € |
Kosten
(Investition) |
15.000 € |
5.000 € |
14.000 € |
Kosten
(Investition) |
385.000 € |
107.000 € |
371.000€ |
*alle Angaben sind
aufgerundete Brutto-Werte / inkl. 19 % MwSt. |
Für den Bauabschnitt 1 sollen die Investitionskosten, welche nach jetzigem Kenntnisstand für die Leistungsphasen 5 – 9 sowie für die bauliche Umsetzung entstehen, in der mittelfristigen Haushaltsplanung Berücksichtigung finden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
2021: 11.000,‑ EUR |