Der
Geschäftsbesorger der Gemeinde, die Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Kleinmachnow (P&E), lobte 2018 für Teilflächen der beiden
Bebauungsplan-Gebiete KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ und
KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ einen nichtoffenen städtebaulichen Realisierungswettbewerb
aus. Die Waldflächen und der geplante Gewerbehof an der Bundesautobahn waren
nicht Teil des Wettbewerb-Gebietes (vgl. Anlage 1c).
Zur Übernahme in die Bebauungsplan-Entwürfe empfahl die Jury den Wettbewerbsbeitrag der Teilnehmergemeinschaft „Teleinternetcafé Architektur und Urbanismus“ aus Berlin mit „Treibhaus Landschaftsarchitektur“ aus Hamburg (vgl. Anlage 2). Die Gemeindevertretung folgte der Juryempfehlung und beschloss, diesen als Grundlage für die Weiterführung der beiden Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-e und KLM-BP-006-f zu nutzen (vgl. DS-Nr. 145/19 v. 12.12.2019).
Daraufhin wurde die Teilnehmergemeinschaft beauftragt, ihren Beitrag zu überarbeiten und dabei auf die Anmerkungen des Preisgerichtes, auf die Ergebnisse der zwischenzeitlich vorliegenden schalltechnischen Untersuchung und auf weitere, im Erarbeitungsprozess relevante Fragen wie z.B. Zugänglichkeit für die Feuerwehr und Müllfahrzeuge sowie Gebäude- und Tiefgaragendimensionen einzugehen. Der städtebauliche Entwurf (vgl. Anlage 3) wurde im Oktober 2020 fertiggestellt.
Aus dem nun
vorliegenden städtebaulichen Entwurf ergibt sich, dass die Geltungsbereichsgrenzen
zwischen den Plangebieten KLM-BP-006-e und -006-f zu verschieben sind, um die
Planstraße 2 (Ost) und einen Großteil des geplanten Fuß- und Radweges nach
Norden Richtung Verlängerung Rudolf-Breitscheid-Straße vollständig im Verfahren
KLM-BP‑006-e planungsrechtlich vorzubereiten. Die Verschiebung der
Geltungsbereichsgrenze soll den Ausbau der Erschließungsflächen und die
Ertüchtigung der Fuß- und Radwegeverbindung nach Norden erleichtern, da das
Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ erst zu einem späteren
Zeitpunkt fortgeführt werden soll.
Der Geltungsbereich des Planverfahrens KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ soll parallel mit einem gesonderten Beschluss (DS-Nr. 167/20) geändert werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
1.
a)
Abgrenzung des bisherigen
Geltungsbereiches KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“
b) Abgrenzung des neuen Geltungsbereiches KLM-BP-006-f
„Landesfläche Nord“
c) Übersicht Wettbewerbsgebiet
2.
Teilnehmergemeinschaft Teleinternetcafé / Treibhaus Landschaftsarchitektur,
Wettbewerbs-
beitrag, Lageplan M 1 : 1.500
vom Juli 2019
3.
Teilnehmergemeinschaft, Städtebaulicher Entwurf,
Lageplan M 1 : 1.500 vom Oktober 2020