2)
Der
Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung des
Flächennutzungsplanes einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen, der der
Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen ist. Daran anschließend ist eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan ist
zurzeit wirksam in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. Januar 2019
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 01/2019) mit Deckblatt
vom 11. November 2019 (11. FNP-Änderung, Flächen im Bereich
Verlängerung Wolfswerder betreffend; Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow
Nr. 09/2020 v. 30. November 2020).
Für Flächen nordwestlich
Schleusenbrücke, im wirksamen FNP als „Fläche für Wald“ dargestellt, soll der
Flächennutzungsplan nun geändert werden (vgl. Anlage 1,
Änderungsbereich), Auf der Fläche befindet sich das um 1905 errichtete und
denkmalgeschützte Gebäude Stahnsdorfer Damm 19, das als Gastwirtschaft
genutzt wird (anfangs „Schleusenwirt“, später „Gasthaus zur Schleuse“, jetzt „Bapu
Restaurant und Pension“).
Im Zusammenhang mit der grundhaften
Sanierung des Bestandes 2019/20 wurde deutlich, dass das bisherige
Planungsrecht jedenfalls baugenehmigungspflichtige Maßnahmen deutlich erschwert.
Das Grundstück ist nicht nur im FNP (vorbereitender Bauleitplan), sondern auch
im Bebauungsplan KLM-BP-004 „„Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“ (verbindlicher
Bauleitplan) als Wald festgesetzt.
Die Gemeindevertretung beschloss
deshalb am 04.06.2020 mit DS-Nr. 046/20, einen Bebauungsplan mit der
Bezeichnung KLM-BP-004-2 „Stahnsdorfer Damm 19“ aufzustellen. Mit diesem sollen
die zulässige Nutzungsart in „Sondergebiet Hotel/ Restaurant“ geändert und eine
rund 124 m² große Fläche am südlichen Rand des Grundstücks, im Verlauf des
Uferweges Teltowkanalaue, als „Geh- und Radweg“ festgesetzt werden.
Inwieweit darüber hinaus bauliche
Erweiterungen auf dem Grundstück, über die die Eigentümer derzeit nachdenken, Berücksichtigung
finden können, wird Bebauungsplan-Verfahren zu klären sein.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes
ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese Änderung
soll unter der Bezeichnung 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
Kleinmachnow für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke KLM-FNP-18 geführt
werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1)
Kennzeichnung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-18
für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke
2)
Auszug
aus dem FNP in der wirksamen Fassung