Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.126.244,01 € ist in die
Position „Andere Gewinnrücklagen“ einzustellen.
Der Aufsichtsrat hat auf seiner
Sitzung am 25. Mai 2021 den Jahresabschluss 2020 zur Feststellung empfohlen. In
dem Zusammenhang erfolgte gleichfalls die Empfehlung an die Gesellschafter zur
Verwendung des Ergebnisses. Der Aufsichtsrat empfahl, den Jahresüberschuss i.
H. v. 1.126.244,01 € in die Position „Andere Gewinnrücklagen“ einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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