Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausweisung von Flächen für Urban
Gardening (Gemeinschaftsgärten) sowie der Implementierung des Projektes
„Essbare Stadt“ auf Grünflächen der Kommune zu überprüfen und die
Gemeindevertretung über Möglichkeiten der Umsetzung zu unterrichten.
Die Gemeindevertretung ist im IV. Quartal 2021 über das Prüfergebnis
zu informieren.
Urban Gardening-Flächen
sind Gemeinschaftsgärten und grüne Oasen in der Stadt, auf denen unter anderem
auch Obst und Gemüse angebaut werden können (siehe https://www.gartenbau.org/magazin/urban-gardening-201816443).
„Der Schwerpunkt liegt auf sinnstiftender Tätigkeit, umweltschonender
Produktion und bewusstem Konsum der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Die
steigende Popularität für Urban Gardening hängt mit dem Wunsch nach
Selbstversorgung, dem Vegetarismus und Veganismus sowie der erhöhten
Sensibilität für Umweltbelange zusammen.“ Flächen für Urban Gardening können
sich somit zu generationsübergreifenden, interkulturellen und sozialen
Treffpunkten entwickeln.
Der Trend zur Ausweisung von städtischen Flächen für
Gemeinschaftsgärten verstärkt sich inzwischen im ganzen Bundesgebiet.
Zahlreiche Kommunen und Städte unterschiedlicher Größe haben bereits gute
Erfahrungen mit Urban Gardening, oft in Kombination mit dem Projekt
„Essbare Stadt“, gemacht.
Einige Beispiele hierfür sind Minden, Hamburg oder Köln (siehe https://www.bee-careful.com/de/initiative/urban-gardening-deutschland/.
Gemeinschaftsgärten bieten nicht nur neue Möglichkeiten für die
Interaktion der Kleinmachnower*innen, sondern bergen Potential für weiteren
Mehrwert für unser Gemeinwesen, von naturnaher Bildung (z. B. grünes
Klassenzimmer) bis hin zum Tourismus.