1. Die
zum Vorentwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für Waldflächen
eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in
den Anl. 2 und 3 dargestellt.
2. Der
Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 (vgl. Anl. 4,
Blatt 3) sowie die dazugehörige textliche Begründung einschließlich
Umweltbericht (vgl. Anl. 5) werden gebilligt.
3. Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu
machen.
4. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Die
Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 mit DS-Nr. 278/09 beschlossen, ein
Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für Waldflächen
einzuleiten (Geltungsbereich vgl. Anl. 1). Der FNP ist zurzeit in
der Fassung der 10. Änderung vom 15.10.2009 wirksam und in dieser Fassung
am 17.05.2010 neu bekannt gemacht worden (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow
Nr. 06/10 vom 17.05.2010).
Die
13. Änderung des FNP ist erforderlich, weil bisher nur „nachrichtlich
übernommene“ und weitere Waldflächen zukünftig als Wald gemäß § 5
Abs. 2 Nr. 9 b BauGB dargestellt werden sollen.
In
der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführten
Erörterungsveranstaltung wurden keine Äußerungen zu den Planinhalten gemacht
(vgl. Anl. 2). Die von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen sind in Anl. 3 zusammengefasst.
Aus der o.
a. frühzeitigen Behördenbeteiligung und aus Beschlüssen der Gemeindevertretung
resultieren insbesondere folgende Änderungen gegenüber dem Vorentwurf, Stand
23.09.2010 (DS‑Nr. 083/10/1):
1.
Flächen für die Wasserwirtschaft: Überlagernde
Kennzeichnung von Uferflächen am Teltowkanal, die der Erfüllung der
hoheitlichen Aufgaben der Wasser- u. Schifffahrtsverwaltung dienen
2.
Geschütztes Bodendenkmal: Ergänzung
eines vom Bbg. Landesdenkmalamt benannten Bodendenkmals, das im
Änderungsbereich KLM-FNP-13 liegt und im wirksamen FNP 2009 nicht übernommen
war (ehemalige Dreilinden Maschinenbau GmbH, Stahnsdorfer Damm / Stolper Weg)
Zusätzlich wird die Kennzeichnung der Lage
eines Bodendenkmals im Änderungsbereich Nr. 11, Zehlendorfer Damm (Nord),
angepasst.
3.
Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen:
Änderung der dargestellten Laubdeponie in Fläche für Wald (Änderungsbereich
Nr. 14, ehemalige Trasse der BAB A 115).
4.
Fläche für den Gemeinbedarf: Erweiterung
der Gemeinbedarfsfläche der Freien Waldorfschule Kleinmachnow für erforderliche
Stellplätze (Änderungsbereich Nr. 15, Seeberg)
Die vorgenannten Änderungen 1-4 sind in
der Übersichtskarte in Anl. 4 verortet.
Die
o. a. aufgeführten und weitere Inhalte sind im FNP-Entwurf (vgl. Anl. 5,
Blatt 3) dargestellt. Dem Entwurf beigefügt sind außerdem erläuternde
Karten zu Flächen, die nicht in das Verfahren KLM-FNP-13 einbezogen sind
(Grünflächen, Flächen für Biotopschutz/ -pflege/ -entwicklung; vgl.
Anl. 5, Blatt 1) sowie eine Übersicht über die z. Zt. wirksame
Darstellung wichtiger Änderungsbereiche (vgl. Anl. 5, Blatt 2).
Ausführliche
Erläuterungen zu den nummerierten Änderungsbereiche (Nr. 1 – 15) sind in
der Begründung enthalten (vgl. Anl. 6, S. 8 ff.).
Anlagen
1) Abgrenzung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-13
2) Abwägungsprotokoll
Öffentlichkeitsbeteiligung
3) Abwägungsprotokoll
Behördenbeteiligung
4) nur
zur Information: wesentliche Änderungen Entwurf 02/2011
–Vorentwurf 09/2010
5) FNP-Entwurf,
Stand 21.02.2010
6) Begründung
zur 13. Änderung des FNP