1. Der Bericht zum Integrierten Klimaschutzkonzept Kleinmachnow (IKK, vgl. Anlage 3) wird gebilligt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Klimaschutz (Steckbriefe, vgl. Anlage 1) entsprechend der vorgesehenen Zeitplanung (vgl. Anlage 2) umzusetzen und die dazu erforderlichen Mittel in den Haushaltsplanungen für die Jahre 2023 bis 2025 zu berücksichtigen.
3. Die Maßnahmen und deren Zeit- und Kostenplanungen sind kontinuierlich anzupassen und fortzuschreiben. Den Fachausschüssen ist jährlich zu berichten.
Der Gemeindevertretung sind entsprechend fortgeschriebene Unterlagen spätestens im Jahr 2025 zur Beschlussfassung für den nächsten Zeitabschnitt vorzulegen.
Damit das Klimaschutzziel ‑
klimaneutral bis zum Jahr 2035 – tatsächlich erreicht wird, sollten strategisch
durch das IKK eine gemeinsame Handlungsgrundlage in Form eines Leitbildes
entwickelt und quantifizierbare Ziele mithilfe eines Maßnahmenkataloges
festgelegt werden.
Zur langfristigen Begleitung des
Prozesses wurde im September 2021 ein Lenkungskreis
(LK) eingerichtet, welcher sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der
Kommunalpolitik, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung zusammensetzt und die
Erarbeitung und Umsetzung des IKK kontinuierlich begleitet.
Am 02.11.2021 fand ein Bürgerworkshop zum IKK mit rund 60 nach
dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgerinnen und Bürger statt. Der Workshop
wurde insbesondere durch die interaktive Beteiligung der Teilnehmenden
getragen, die sich mit den Themen Energieversorgung, Ernährung, Klimaanpassung,
Mobilität, Konsum- und Ressourcenschonung, Wald-, Grün- und Freiflächen sowie
Biodiversität auseinandersetzten. Das Ergebnis waren sowohl erste Aussagen zum
Leitbild, als auch schon konkrete Vorschläge für mögliche Maßnahmen.
In ausführlichen und engagierten
Diskussionen setzte sich der LK in Beratungen am 15.12.2021, 05.01.2022 und
17.02.2022 mit dem Leitbild-Entwurf
auseinander. Das Leitbild bildet einen Handlungsrahmen für die Ortsentwicklung,
indem Soll-Zustände formuliert wurden. Es dient als Entscheidungsgrundlage
aufgeteilt auf verschiedene Themenbereiche, die sich unter Umständen teilweise
auch widersprechen mögen. Das im LK abgestimmte Leitbild wurde am 06.04.2022
dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten (UVO) in Form
einer schriftlichen Information (INFO 004/22) vorgelegt und nach
Vorberatungen in den Fachausschüssen im Mai am 30.06.2022 von der
Gemeindevertretung beschlossen (DS-Nr. 055/22).
Bestandteil des Leitbild-Beschlusses
ist ein Maßnahmenkatalog. Die dort
enthaltenen konkreten Projektvorschläge basieren auf den Diskussionen im
Bürgerworkshop. Die erste (Roh-)Fassung des Kataloges umfasste noch eine Liste
mit insgesamt 97 Maßnahmen, die anschließend von dem mit der Erarbeitung
des IKK beauftragte externen Büro (Büro „energielenker“) in Abstimmung mit der Verwaltung
diskutiert und verfeinert wurde.
Durch die Bündelung der Maßnahmen
konnten sechs Handlungsfelder identifiziert und eine Priorisierung der
einzelnen Maßnahmen vorgenommen werden. Die Handlungsfelder lassen sich wie
folgt bestimmen:
A)
Energieversorgung
B)
Gewerbe, Dienstleistungen,
Handel und Industrie
C)
Ortsentwicklung
D)
Private Haushalte
E)
Mobilität
F)
Klimafreundliche Kommune
G) Klimaanpassung
Das externe Büro stellte dem
Lenkungskreis sodann am 17.02.2022 eine überarbeitete Liste, bestehend aus noch
49 Maßnahmen vor. Die Diskussion im LK zielte auf eine wirksame und tatsächlich
realisierbare Umsetzung von Maßnahmen ab. Mit der Empfehlung des externen Büros
wurden so Prioritäten ausgemacht und der Katalog auf eine überschaubare Anzahl
von Maßnahmen beschränkt. An dem Katalog nahmen die Mitglieder des
Lenkungskreises bis zum 04.04.2022 über eine Online-Plattform kontinuierlich
Korrekturen vor. In der LK-Sitzung vom 07.04.2022 wurde jede einzelne Maßnahme
noch einmal in ihrer Formulierung überarbeitet und eine Endauswahl der
Maßnahmen festgelegt.
Der Katalog wurde im Anschluss an den
Leitbild-Beschluss vom 30.06.2022 inhaltlich konkretisiert. Jede Maßnahme ist
nun als Steckbrief aufbereitet.
Dieser enthält eine explizite Beschreibung, Handlungsschritte, eine abgeschätzte
Zeit- und Kostenplanung mit Hinweis auf Fördermöglichkeiten sowie Empfehlungen
bezüglich der Zusammenarbeit mit den verschiedenen und jeweils verantwortlichen
Akteuren. Für nahezu alle Handlungsbereiche gilt, dass die
Handlungsmöglichkeiten und ‑empfehlungen fortlaufend, in Abhängigkeit von
dem sich entwickelnden Erkenntnisprozess, präzisiert und fortgeschrieben werden
müssen.
Um den Zielerreichungsgrad und die
Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu überprüfen, wurde ein Erfolgsindikator
vorgeschlagen, der sich auf wesentliche, aussagekräftige Kennzahlen beschränkt
(siehe Anlage 1, Maßnahmen-Steckbriefe).
Für die Priorisierung wurden die
Maßnahmen zunächst auf die mit ihnen verbundene CO2-Reduktion geprüft. Damit die Umsetzung
effizient und kontinuierlich fortgesetzt werden kann, wurden noch drei weitere
Kriterien ergänzt: „Kosten für die Verwaltung“, „personeller
Verwaltungsaufwand“ und „Öffentlichkeitswirksamkeit“. Dabei sind vor allem die
Zeit- und Kostenplanung strategisch wichtige Elemente, die Umsetzungsphasen der
verschiedenen Maßnahmen mit ihrem unterschiedlichen Arbeitsaufwand in Einklang
zu bringen (siehe Anlage 2, Zeit- und Finanzierungsplanung).
Im Lenkungskreis am 01.09.2022 erfolgte
eine abschließende Diskussion über die Priorisierung der jeweiligen Maßnahmen
und deren Maßnahmenbeginn. Die Anpassung der Priorisierung war notwendig, da
die Maßnahmen zuvor nur im Einzelnen und nicht in Gesamtzusammenhang betrachtet
und bewertet worden waren.
Um das selbstgesteckte Ziel der
Gemeinde „klimaneutral bis 2035“ erreichen zu können, soll zeitnah mit der
Umsetzung der Maßnahmen entsprechend des Zeitplans in Anlage 2 begonnen
werden. Vorgesehen ist ein Planungshorizont bis 2025, der kontinuierlich weitergeführt,
ergänzt und überarbeitet wird. Spätestens im Jahr 2025 ist ein neuer Zeitplan
für die kommenden Jahre durch die Verwaltung vorzulegen.
Die Kosten für die Maßnahmen belaufen
sich nach jetzigem Kenntnisstand überschlägig auf:
Haushaltsjahr |
Kosten |
2023 |
408.000
€ |
2024 |
504.400
€ |
2025 |
504.400
€ |
Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) Kleinmachnow beinhaltet
aber nicht nur ein Leitbild und den Maßnahmenkatalog, sondern außerdem:
·
die
Erstellung einer IST-Analyse der
Energie- und Treibhausgasbilanz unter Berücksichtigung verschiedener
Verbrauchssektoren und Quellen der Energiebereitstellung,
·
die
Ermittlung sektorspezifischer CO2-Minderungspotentiale
(Potenzialanalyse) und priorisierter Handlungsfelder auf Basis der
identifizierbaren Handlungsansätze für
den Zeithorizont „2035“ und „2045“,
·
die
Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für
die Priorisierung der Maßnahmen sowie für die mittel- und langfristige
Umsetzung des Konzeptes, inkl. Mustervorlage zur Akteursbindung
und
·
die
Erarbeitung eines Controlling-Konzeptes
für die jährliche Evaluierung der Aktivitäten und für die
Erfolgskontrolle.
Für die Erfolgskontrolle ist ein
jährliches Monitoring vorgesehen, dessen Ergebnisse der Gemeindevertretung und
ihren Fachausschüssen vorgelegt werden wird.
Der Bericht zum IKK ist als Anlage 3
beigefügt.
Der Umsetzungsprozess der ersten drei
Jahre und die in diesem Zeitraum vorgesehenen Maßnahmen soll vom Lenkungskreises
weiter begleitet werden. Der LK soll nach Bedarf und jeweiligem
Themenschwerpunkt um Teilnehmende aus dem ortsansässigen Gewerbe, den
Wohnungsgesellschaften, der Lokalen Agenda oder anderen Akteuren erweitert
werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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