1. Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-023
„Alleewäldchen“ sowie die Begründung
werden
in der vorliegenden Fassung vom 16.05.2011 gebilligt.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die textliche Begründung einschließlich
Umweltbericht
und die wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird
auf einen Monat festgelegt, der Zeitraum der
Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu
machen.
3.
Den Behörden (Träger öffentlicher Belange) soll vor der Auslegung Gelegenheit
gegeben
werden, Stellung zu nehmen. Sie sollen
außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Die
Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 beschlossen, für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet einen
Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ (B-Plan) aufzustellen.
Mit dem B-Plan wird
u.a. angestrebt, die Grundstücke entlang des Zehlendorfer Damms zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als waldgeprägten
Grünzug festzusetzen und die vorhandene Fußwegeverbindung („Schluppe“) zur
Straße Weidenbusch planungsrechtlich zu sichern.
Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung fand im Rahmen einer frühzeitigen Erörterungsveranstaltung am
21.12.2010 statt, an der 2 Bürger teilnahmen. Dabei gab es jedoch keine
Äußerungen, die zu einer Änderung der planerischen Grundkonzeption geführt
hätten.
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Entwurf auf die Dauer von einem
Monat öffentlich ausgelegt werden.
Anlage:
1.
Geltungsbereich KLM-BP-023 „Alleewäldchen“
2.
Bebauungsplan-Entwurf (Stand: 16.05.2011)