Der Bürgermeister wird beauftragt,
1.
mit
der BBIS (Berlin-Brandenburg International School) die Vereinbarungen zum
B-Plan KLM-BP-025 zur Straßenfläche "Schopfheimer Allee" (sogenannte
B-Straße) sowie zur sogenannten A-Straße, inklusive Anbindungen Karl-Marx-Straße
sowie Adolf-Grimme-Ring Ost und Adolf-Grimme-Ring West, dahingehend zu
verhandeln, dass die vorgenannten Straßenflächen auf dem Flurstück 301 im
derzeitigen Eigentum der BBIS verbleiben und nicht öffentlich gewidmete Straßen
sind,
2.
das
B-Plan-Verfahren zur Änderung des B-Planes KLM-BP-025 entsprechend zu
veranlassen,
3. die Zuwegung der
Waldorf-Schule sowie des Waldorf-Kindergartens und der 3. Grundschule (bis
06/2015) mit der BBIS grundbuchrechtlich zu sichern.
Das Gelände der BBIS ist durch die Straßenanbindung
"Am Hochwald" an das öffentliche Straßennetz angeschlossen. Weitere
Straßenanbindungen vom Adolf-Grimme-Ring (Ost/West) sowie Karl-Marx-Straße sind
für die BBIS von Interesse, jedoch für die Gemeinde Kleinmachnow nicht zwingend
notwendig als "öffentlich gewidmete Straße" vorzusehen.
Mit dem Antrag wird das Ziel verfolgt, dass die
BBIS ihre Straßenplanung auf dem Gelände der BBIS selbst finanzieren und
ausführen kann. Durch die Aufhebung der Funktion als "öffentliche Straße"
wird die BBIS in die Lage versetzt, ihre Anforderungen an die Straßenplanung in
vollem Umfang umzusetzen und als Privatstraße auf den im B-Plan KLM-BP-025
festgelegten Flächen eigenständig zu bauen und zu betreiben.
Der Vertreter der Geschäftsführung der BBIS,
Herr Dolata, hat mehrfach mündlich mitgeteilt, dass die
BBIS gerne bereit ist, die Straßenanbindung selbst zu übernehmen und nicht
die Erfordernis einer "öffentlichen Straße" wollte. Diesem Wunsch der
BBIS sollte nun Folge geleistet werden.