1.
in den Straßen „Rehwinkel“ und „Römerbrücke“
wird die Fahrbahnbefestigung erstmalig hergestellt und die Straßenbeleuchtung
erneuert (siehe Anlage 2 und 3).
2.
Der Konstruktionsaufbau der Straße wird
entsprechend Straßenquerschnitt (Anlage 3)
hergestellt. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,25 m bis maximal 5,00 m an
Ausweichstellen und die Oberflächenbefestigung erfolgt in Asphalt und seitlich
werden Entwässerungsmulden angelegt. Die Grundstückzufahrten werden in
Rechteckbetonsteinpflaster ausgeführt.
3. Für die Straßenbeleuchtung wird der Lampentyp Richard IV der Firma Leipziger Leuchten GmbH in der Farbe RAL 6005 (moosgrün) verwendet (Anlage 4) und mit dem Leuchtmittel LED ausgestattet.
Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsjahr 2014 zu veranschlagen.
In der Prioritätenliste zum Straßenbau aus dem Jahr 2012 (DS-Nr. 129/12) wurden die Straßen aufgeführt und damit als prioritär auszubauen angesehen.
In Vorbereitung der Befassung der Gemeindevertretung mit der Thematik Straßenbau „Dreilinden“ wurde im März 2013 eine Informationsveranstaltung zum beabsichtigten Straßenbau der 3 Straßen durchgeführt. Es erfolgte eine ausführliche Information und Diskussion zu den bisherigen Planungsüberlegungen, zur Finanzierung und Refinanzierung, zu den zu erwartenden Kosten und zu den weiteren Terminvorstellungen zur Planung, zum Bau und zur Beitragserhebung. Mit dem Ausbau der Straßen im Wohngebiet wird es zu einer wesentlichen Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten und zu verkehrssicheren Straßenfläche kommen. Auch die Reinigung der Fahrbahnflächen im Sommer und im Winter wird deutlich verbessert. Die zukünftige Beleuchtung wird den heutigen Anforderungen entsprechen und eine geordnete Entwässerung der Verkehrsflächen wird ermöglicht.
Im Juni 2013 wurde von der Gemeindevertretung der Grundsatzbeschluss (Beschluss DS-Nr. 049/13) gefasst, dass im Wohngebiet „Dreilinden“ die Straßen Tannengrund, Rehwinkel und Römerbrücke grundhaft ausgebaut werden.
Das Ingenieurbüro TVR hat die Entwurfsplanung für die o. g. drei Straßen erarbeitet und die Planungsunterlagen zusammengestellt. Die technischen Merkmale zum Querschnitt und zur lagemäßigen Einordnung der befestigten und unbefestigten Verkehrsflächen für die Straßen „Rehwinkel“ und „Römerbrücke sind in den anhängenden Lageplänen (Anlage 2) und im Straßenquerschnitt (Anlage 3) dargestellt.
Bei der Grundlagenermittlung zur Straßenplanung wurde festgestellt, dass auch die vorhandene Straßenbeleuchtung sehr störanfällig ist und mit weiter steigenden Wartungskosten zu rechnen ist. Die Richtwerte der lichttechnischen Vorgaben nach DIN EN13201 für eine ortsfeste Straßenbeleuchtung dieser Straßenkategorie werden nicht erreicht. Für die Verbesserung der Beleuchtungssituation wird eine neue Beleuchtung, Lampentyp Richard IV (RAL 6005/moosgrün) (Anlage 4) vorgesehen und mit dem Leuchtmittel LED bestückt.
Offene Bürgerfragen konnten zwischenzeitlich geklärt werden. So ist beispielsweise durch den Fachanwalt, Herrn Dr. Bäcker, bestätigt worden, dass sich aus „alten“ von 1924 oder auch 1927 für die Stadt Berlin keine Verpflichtungen zum Straßenbau für die Herstellung der Anliegerstraßen in Dreilinden ergeben. Anlieger und Ausschussmitglieder haben angeregt, Parkmöglichkeiten zum Abstellen von Pkws für Waldspaziergänger vorzusehen. Am Ende der Straße Teerofendamm werden deshalb die bisherigen Abstellflächen als geordnete Parkmöglichkeiten verbessert.
Die Baumaßnahme soll im Jahr 2014 realisiert werden.
Die Kosten insgesamt für die Baumaßnahme betragen entsprechend Kostenberechnung 273.500,00 € und entspricht damit weitestgehend der Kostenprognose des Grundsatzbeschlusses (DS-Nr. 049/13).
Die Kosten für die Herstellung der Verkehrsflächen und der Straßenbeleuchtung sind in vollem Umfang umlagepflichtig, Straßenbau nach BauGB zu 90 % für Anlieger und Beleuchtung nach KAG zu 70 % für Anlieger. Die Baumaßnahme wird durch Eigenmittel der Gemeine Kleinmachnow und durch Beiträge entsprechend Erschließungsbeitragssatzung (für die Herstellung der Fahrbahnen und Seitenbereiche) und entsprechend Straßenbaubeitragssatzung (für die Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage) finanziert. Die betroffenen Straßen sind im Sinne der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung Anliegerstraßen.
Die Kosten für die Grundstückszufahrten, die neu in Betonsteinpflaster hergestellt werden, sind zu 100 % von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu tragen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel für 2014 wurden bereits angemeldet.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage 1 – Übersichtskarte
Anlage 2 – Lagepläne Rehwinkel und Römerbrücke, Entwurfsplanung 08/2013, TVR Ingenieure
Anlage 3 – Straßenquerschnitt Rehwinkel und Römerbrücke, Entwurfsplanung, 08/2013, TVR Ingenieure
Anlage 4 – Katalogbild Leuchtentyp, Richard IV
Anlage 5 – Kostenberechnung, Stand August 2013