Sitzung: 28.04.2014 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 035/14
Der Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 220/07
vom 04.10.2007 wird wie folgt neu gefasst:
1.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ in der Fassung der 1. Änderung,
in Kraft getreten am 17.04.2003, soll geändert und dazu eine Satzung mit der
Bezeichnung „2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“
aufgestellt werden (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
2.
Mit
der 2. Änderung soll die Errichtung einer mechanisierten Paket-Zustellbasis
innerhalb des Gewerbegebietes an der Hermann-von-Helmholtz-Straße zulässig
werden. Hierfür ist die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung im
Gewerbegebiet, Bauflächen C (teilweise) und D, zu erweitern. Alle übrigen
Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen.
Der Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
5.
Die
im Zusammenhang mit der Beschlussfassung DS-Nr. 005/14 vom 13.02.2014 (Ansiedlung
Paket-Zustellbasis) getroffenen Festlegungen sind vor Erreichen der
Zulässigkeitsvoraussetzung des § 33 BauGB (Planreife) in einem Städtebaulichen
Vertrag zu Planungs- und Folgekosten abzusichern.
- Herr Grubert,
Vorsitzender des Hauptausschusses, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 035/14
beteiligen sich:
- Herr Warnick
- Herr Templin
- Frau Sahlmann
- Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 035/14 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
15.05.2014 zu setzen.