Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Befangen: 0

1.    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“ (vgl. Anlagen 2 und 3) wird gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

·       Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-025-2 „Neue Hakeburg“,

·       Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-025-2, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen,

Nur zur Information:

·       Nutzungskonzept der Eigentümerin (Stand 02/2013), überlagert mit historischem Gartenplan von Herta Hammerbacher (ca. 1939),

·       Textliche Festsetzungen, Gegenüberstellung rechtswirksamer Bebauungsplan (Stand 31.01.13) – Vorentwurf KLM-BP-025-2 (Stand 17.03.2014).

 

 

Ø       Erläuterungen zur Drucksache durch den Fachdienstleiter Stadtplanung/Bauordnung, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 037/14 beteiligt sich:

Herr Musiol

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 037/14:

Die DS-Nr. 037/14 wird einstimmig beschlossen.