Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Herr Ernsting

Erläutert einleitend. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, der Einleitung dieses B-Plan-Änderungsverfahrens zuzustimmen, weil die inzwischen vertraglich bis 2022 bzw. sogar 2028 gesicherte Kita-Nutzung in keiner Weise beeinträchtigt wäre.

Der erfolgreiche Abschluss eines Änderungsverfahrens kann dem Eigentümer, der uns beim Vertrag zur Kita sehr entgegen kam, die erforderliche Sicherheit geben, das Grundstück später tatsächlich zu Wohnzwecken nutzen zu dürfen. Wohnen wäre hier, obwohl es sich historisch um ein nur zu Wohnzwecken errichtetes Gebäude handelt, zurzeit nicht möglich.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Hurnik, Herr Priebe, Herr Schramm, Herr Kreemke, Frau Bothmann, Frau Sahlmann, Frau Scheib, Herr Krüger, Frau Storch

 

Herr Hurnik zu Protokoll

Durch die beantragte Planungsänderung wird es zu einer Wertsteigerung für das Kita-Grundstück kommen. Hat die Verwaltung geprüft, ob dieser Mehrwert abgeschöpft werden kann? Dann käme die Wertsteigerung der Gemeinde zu Gute, die durch ein Verkauf des künftigen Wohngrundstückes erzielt wird.

Herr Hurnik übergibt beispielhafte Informationen zu einem ähnlich gelagerten Fall aus der Gemeinde Hirzenhain.

 

Herr Ernsting

Ich nehme diesen Prüfauftrag gern entgegen. Ich kann Ihnen allerdings jetzt nicht beantworten, ob das ohne Weiteres tatsächlich möglich und rechtlich empfehlenswert wäre.

 

Frau Scheib zu Protokoll

Regt an, diesen Beschlussvorschlag in den KITA-Werksausschuss aufzunehmen. Dort sollte darüber diskutiert werden, ob der Bedarf für diesen Kita-Standort ab 2022/2028 tatsächlich entfällt.

 

Herr Ernsting

Sagt zu, diese Anregung im Hause weiterzugeben.


Abstimmungsergebnis:

1 Zustimmung / 4 Ablehnungen / 3 Enthaltungen – bei Stimmengleichheit abgelehnt