Sitzung: 11.02.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 165/15
1. Der Bebauungsplan KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“, gegenwärtig rechtswirksam in der Fassung der 1. Änderung, soll geändert werden. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ geführt.
2. Die Änderung soll sich beschränken auf die Aufnahme einer Textlichen Festsetzung nach § 9 Abs. 2 BauGB (bedingte/befristete Zulässigkeit von Nutzungen). Mit der zu ergänzenden Festsetzung soll für das Grundstück Kapuzinerweg 20 (Flur 9, Flurstück 399; vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) geregelt werden, dass sich dort die zulässige Nutzung von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindertagesstätte in Reines Wohngebiet ändern wird.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Kapuzinerweg 20
·
Auszug aus dem rechtwirksamen Bebauungsplan für
das Grundstück Kapuzinerweg 20
(Planzeichnung)
· ergänzende Textliche Festsetzung (Konzept)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 165/15 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Schubert
Herr Kreemke
Frau Sahlmann
Frau Dr. Kimpfel
Ø Antrag von Frau Sahlmann auf eine fünfminütige Auszeit. Die Gemeindevertretung stimmt dem zu.
Auszeit
19:17 Uhr bis 19:22 Uhr
An der weiteren Aussprache beteiligen sich:
Frau Heilmann
Herr Templin
Frau Sahlmann
Frau Scheib
Abstimmung zur DS-Nr. 165/15:
Die DS-Nr. 165/15 wird mehrheitlich beschlossen.