Sitzung: 25.02.2016 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 023/16
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die
weitere Wahrnehmung der ihr auf Grundlage von § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen
Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG) in der bis zum 31. August 2011 geltenden
Fassung übertragenen Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde. Die
Zuständigkeit soll über den 31. August 2016 hinaus bis zum 31. Dezember 2019
wahrgenommen werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, gem. § 8a BbgSTEG vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/06,[Nr. 07] S.
74), zuletzt geändert durch Artikel 5 des
Gesetzes zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie zur
Änderung von Rechtsvorschriften vom 25. Januar 2016 (GVbl. I/16, [Nr. 5] einen
entsprechenden Antrag an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zu
richten.
Anlage
Auszug
Gesetz vom 25. Januar 2016
Herr Piecha
erläutert die vorgelegte Drucksache.
Die vorgelegte
Drucksache wurde im entsprechenden Fachausschuss wie folgt abgestimmt:
Umweltausschuss 9
Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
Um die bisher
übernommenen Aufgaben weiterführen zu können, bedarf es eines
Beschlusses der
Gemeindevertretung.
Mehr Aufgaben zu
übernehmen wie bisher, geht jedoch nicht.
Frau
Bastians-Osthaus möchte wissen, was passiert wenn der vorliegenden Drucksache
nicht zugestimmt
wird? Will der Kreis diese Aufgaben wirklich zurück?
Herr Piecha merkt
an, dass die Gemeindevertretung seinerzeit der Meinung war,
diese Aufgaben vom
Kreis zu übernehmen. Eine Verhandlungsmöglichkeit gegenüber
dem Kreis,
beispielsweise zur Übernahme der Kosten, gibt es nicht. Sollte es zum
Beschluss keine
Zustimmung geben, muss der Kreis diese Aufgaben wieder selbst
übernehmen.
Laut Herrn Piecha
wird es keine Kostenerstattung durch den Kreis geben.
Frau Schwarzkopf
fragt nach, wo der Unterschied zwischen „mehr“ und „noch
mehr“ liegt. Teltow
hat weiterführende Rechte, warum?
Herr Piecha
erläutert: wenn die Gemeinde Kleinmachnow ein „mehr“ bekommen
könnte, hätten wir
dieses beantragt. Dies würde auch ein „mehr“ an Personal und
Personalkosten
bedeuten. Dass die Stadt Teltow weiterführende Rechte hat, liegt
daran, dass Teltow
damals mehr als 20.000 Einwohner hatte. Kleinmachnow hatte
damals weniger als
20.000 Einwohner.
Herr Harmsen fragt
nochmals nach, ob die bisherigen Aufgaben bleiben und so
weitergeführt
werden. Dies bejaht Herr Piecha.
Herr Harmsen ist
überrascht, dass nochmals 70.000,00 € für die Folgejahre im Haushalt
veranschlagt werden.
Herr Piecha
berichtet, dass die 70.000,00 € Personalkosten sind. Nach ursprünglichem
Stand, bevor das
neue Gesetz erlassen wurde, wäre das Standarderprobungsgesetz
zum 31. August 2016
beendet worden. Damit wäre die Personalstelle
wieder umgewandelt
worden. Eine zusätzliche finanzielle Belastung des Haushaltes
entsteht nicht.
Herr Warnick stellt
die Drucksache DS-Nr.: 023/16 zur Abstimmung.
Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 023/16 erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.