Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die weitere Wahrnehmung der ihr auf Grundlage von § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG) in der bis zum 31. August 2011 geltenden Fassung übertragenen Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde. Die Zuständigkeit soll über den 31. August 2016 hinaus bis zum 31. Dezember 2019 wahrgenommen werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, gem. § 8a BbgSTEG  vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/06,[Nr. 07] S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 5 des  Gesetzes zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften vom 25. Januar 2016 (GVbl. I/16, [Nr. 5] einen entsprechenden Antrag an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zu richten.

 

Anlage

Auszug Gesetz vom 25. Januar 2016

 

 


Herr Piecha erläutert die vorgelegte Drucksache.

Die vorgelegte Drucksache wurde im entsprechenden Fachausschuss wie folgt abgestimmt:

Umweltausschuss 9 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Um die bisher übernommenen Aufgaben weiterführen zu können, bedarf es eines

Beschlusses der Gemeindevertretung.

Mehr Aufgaben zu übernehmen wie bisher, geht jedoch nicht.

Frau Bastians-Osthaus möchte wissen, was passiert wenn der vorliegenden Drucksache

nicht zugestimmt wird? Will der Kreis diese Aufgaben wirklich zurück?

Herr Piecha merkt an, dass die Gemeindevertretung seinerzeit der Meinung war,

diese Aufgaben vom Kreis zu übernehmen. Eine Verhandlungsmöglichkeit gegenüber

dem Kreis, beispielsweise zur Übernahme der Kosten, gibt es nicht. Sollte es zum

Beschluss keine Zustimmung geben, muss der Kreis diese Aufgaben wieder selbst

übernehmen.

Laut Herrn Piecha wird es keine Kostenerstattung durch den Kreis geben.

Frau Schwarzkopf fragt nach, wo der Unterschied zwischen „mehr“ und „noch

mehr“ liegt. Teltow hat weiterführende Rechte, warum?

Herr Piecha erläutert: wenn die Gemeinde Kleinmachnow ein „mehr“ bekommen

könnte, hätten wir dieses beantragt. Dies würde auch ein „mehr“ an Personal und

Personalkosten bedeuten. Dass die Stadt Teltow weiterführende Rechte hat, liegt

daran, dass Teltow damals mehr als 20.000 Einwohner hatte. Kleinmachnow hatte

damals weniger als 20.000 Einwohner.

Herr Harmsen fragt nochmals nach, ob die bisherigen Aufgaben bleiben und so

weitergeführt werden. Dies bejaht Herr Piecha.

Herr Harmsen ist überrascht, dass nochmals 70.000,00 € für die Folgejahre im Haushalt

veranschlagt werden.

Herr Piecha berichtet, dass die 70.000,00 € Personalkosten sind. Nach ursprünglichem

Stand, bevor das neue Gesetz erlassen wurde, wäre das Standarderprobungsgesetz

zum 31. August 2016 beendet worden. Damit wäre die Personalstelle

wieder umgewandelt worden. Eine zusätzliche finanzielle Belastung des Haushaltes

entsteht nicht.

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 023/16 zur Abstimmung.


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 023/16 erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.