Sitzung: 14.11.2016 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 110/16/1
Herr Ernsting
Erläutert einleitend
die Beschlussempfehlung.
Herr Schubert - Hinweis
Ich weise darauf
hin, dass bei Anlage 6 in dem alten Beschlussentwurf auf Seite 2, Ende des
dritten Absatzes steht, im Sinne des Wiederkenntlichmachens der historischen
Siedlungsstruktur ist eine Mauer den anderen Varianten vorzuziehen.
Man könnte aus dem Gesamtkontext
der Unterlagen den Eindruck entnehmen, die Mauer sei die Vorzugsvariante und
dem steht eigentlich das Meinungsbild im Bauausschuss entgegen.
Zum Denkmalschutz,
die Mauer ist nicht mehr vorhanden und insofern kann man das denkmalrechtlich
so sehen, dass die Mauer wieder hergestellt wird, aber muss man nicht.
Frau Scheib- Hinweis
Es fehlt die
Darstellung für die Öffentlichkeit und auch die textlichen Erläuterungen der
archäologischen Funde. Ich würde schon darauf bestehen, dass das in die Planung
und auch dann in die Ausführung mit einbezogen wird. Sonst hätte ich unseren
Antrag nicht zurückgezogen.
Herr Ernsting
Das ist ein guter
Hinweis, wir nehmen ihn gern auf und ergänzen die Unterlage entsprechend zur
Hauptausschusssitzung.
Herr Hurnik – Hinweis
Vielleicht könnte
man in die Parkgestaltung eine kleine Fläche für ein aktives Element mit
aufnehmen, z. B. Aufstellen einer Tischtennisplatte oder dergleichen. Es sollte
nicht groß sein aber die Parkgestaltung auf keinen Fall stören.
Frau Sahlmann zu Protokoll
Diese Maßnahme
kostet uns fast eine halbe Million Euro, 465.000,- Euro, davon ist ein kleiner
Anteil Planungskosten, die die Kirche trägt. Wo steht das? Im städtebaulichen
Vertrag steht das so nicht drin. Es steht nicht drin, dass die Ausführung im
Ganzen von der Gemeinde Kleinmachnow zu finanzieren ist. Es steht nirgendwo
drin, dass die archäologischen Leistungen mit inbegriffen sind. Ich habe das so
verstanden, dass es sich hier um eine Anlage eines Parks handelt. Wenn ich mir
die Anlage ansehe, ist es eine barocke Parkgestaltung, wie Klein Sanssouci
(Anlage 4). Soviel ich weiß, ist das historisch gar nicht belegt, dass es so
war (Auskunft von Leuten die sich damit beschäftigt haben). Und wenn wir das
dann haben, ist es nicht nur herzustellen, sondern es ist zu pflegen. Wenn ich
an den Park Sanssouci denke, dann ist es ein riesen Aufwand, wenn man so eine
barocke Anlage pflegen soll. Also es kommen Kosten auf uns zu, die hier gar
nicht drin stehen, nämlich für die laufende Unterhaltung. Das für mich
allerwichtigste ist, wie nachhaltig ist überhaupt diese ganze Planung. Für mich
ist sie nicht besonders nachhaltig, weil ich denke wir sollten in Kleinmachnow
auch mal ursprüngliche Orte so erhalten, wie sie sind. Wir müssen nicht überall
die Bäume wegnehmen und Parkanlagen machen. Wir können auch gerade an diesen
ursprünglichen Ort mal einiges so lassen wir es ist. Das könnten wir mit viel
weniger Geld und Aufwand dann auch pflegen.
Ich kann dieser
Beschlussempfehlung nicht zustimmen.
Herr Ernsting
Die Fläche um die es
hier geht, ist nicht eine Fläche die in irgendeiner Weise in der Verantwortung
der Kirche liegt, sondern es ist eine gemeindeeigene Fläche und es bleibt eine
gemeindeeigene Fläche. Allerdings haben wir bei den Vertragsverhandlungen,
Kommune/Kirche, die Kirche dazu verpflichtet, sich nicht nur um ihr Grundstück
zu kümmern, beispielsweise um die Stellplatzflächen und die Baufläche, sondern
auch um die Fläche, die uns als Kommune wichtig ist, nämlich die Freifläche des
ehemaligen Gutshofes. Dazu hat sich die Kirche bereit erklärt und hat
unabhängig von dem was sie sowieso für ihre persönlichen Dinge tut, den Auftrag
gehabt und hat diesen auch erfüllt, ein Freiflächengestaltungskonzept
(Vorentwurfsskizze Anlage 3) für den Bereich zu entwerfen, den wir als Gemeinde
haben möchten und das ist nach Vertrag lediglich ein Teil der Fläche den die
Kirche aber freundlicherweise jetzt überplant hat, gewesen. Ursprünglich waren
nur die Flächen F1 und F2, in der Anlage 1 gekennzeichnet, gemeint. Die barocke
Fläche von der Sie sprechen (Anlage 4) ist ein Auszug aus einer
gartendenkmalpflegerischen Untersuchung von 1999-Diplomarbeit, diese ist zwar
hier eingeflossen, aber die barocke Parkanlage ist tatsächlich auch der
historische Befund. Jedenfalls soweit uns bekannt ist. Die gesamten Kosten
trägt sicherlich die Gemeinde. Im städtebaulichen Vertrag steht drin, dass eine
Fläche (Anlage 1) ein Fledermausersatzquartier, vorzubereiten ist. Das hatten
wir fest verankert in allen Verträgen und Unterlagen mit der Kirche und auch
mit den damaligen Landschaftsplanern so besprochen. Nun stellte sich heraus,
dass die untere Naturschutzbehörde eine intensive Begehung dieses
Fledermausersatzquartierpotential vornahm und da stellte sich heraus, dass es
gar keins ist. Das ist lediglich eine Höhlung, die von keiner Fledermaus
genutzt wird. Die untere Naturschutzbehörde hat gesagt, sie legt keinen Wert
darauf, dass wir irgendetwas in dieser Richtung tun.
Ansonsten sind die
Kosten so im Haushalt vorzusehen.
Frau Sahlmann- ergänzend zum ersten Redebeitrag
Sie haben noch nicht
alle meine Fragen beantwortet.
1.
Wo steht
die Archäologie?
2.
Warum
ist B 1 und B 2 dazugekommen?
Herr Ernsting
Auf der Seite 3 von 3 der Beschlussvorlage beginnt der 4. Absatz von
oben „Das Planungsbüro hochC hat dazu Bruttokosten……….“, also insgesamt sind
465.000,- Euro (brutto) kalkuliert. Darin sind neben der eigentlichen zu
beplanenden Fläche A auch die Bau- und Planungskosten für die zusätzlich
betrachteten Flächen B 1 und B 2 berücksichtigt. Wenn sich hier in den Gremien
zeigt, es besteht gar kein Wunsch, reduzieren sich die Kosten schon allein
dadurch, dass die in Anlage 2 gestrichelt umgrenzten Flächen, nicht weiter
beplant werden.
Weiter steht, enthalten sind die Kosten außerdem die Kosten für
ergänzende Vermessungsarbeiten, für archäologische Sondageschnitte und
Grabungen sowie für Eingriffs-/Ausgleichsmaßnahmen
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Kreemke, Herr
Ernsting, Herr Liebrenz, Herr Grubert, Herr Prof. Sommer, Herr Wilczek
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1 Enthaltung – mit
Stimmenmehrheit zugestimmt