Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Ernsting

Erläutert einleitend die Beschlussempfehlung.

 

Herr Schubert - Hinweis

Ich weise darauf hin, dass bei Anlage 6 in dem alten Beschlussentwurf auf Seite 2, Ende des dritten Absatzes steht, im Sinne des Wiederkenntlichmachens der historischen Siedlungsstruktur ist eine Mauer den anderen Varianten vorzuziehen.

Man könnte aus dem Gesamtkontext der Unterlagen den Eindruck entnehmen, die Mauer sei die Vorzugsvariante und dem steht eigentlich das Meinungsbild im Bauausschuss entgegen.

Zum Denkmalschutz, die Mauer ist nicht mehr vorhanden und insofern kann man das denkmalrechtlich so sehen, dass die Mauer wieder hergestellt wird, aber muss man nicht.

 

Frau Scheib- Hinweis

Es fehlt die Darstellung für die Öffentlichkeit und auch die textlichen Erläuterungen der archäologischen Funde. Ich würde schon darauf bestehen, dass das in die Planung und auch dann in die Ausführung mit einbezogen wird. Sonst hätte ich unseren Antrag nicht zurückgezogen.

 

Herr Ernsting

Das ist ein guter Hinweis, wir nehmen ihn gern auf und ergänzen die Unterlage entsprechend zur Hauptausschusssitzung.

 

Herr Hurnik – Hinweis

Vielleicht könnte man in die Parkgestaltung eine kleine Fläche für ein aktives Element mit aufnehmen, z. B. Aufstellen einer Tischtennisplatte oder dergleichen. Es sollte nicht groß sein aber die Parkgestaltung auf keinen Fall stören.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Diese Maßnahme kostet uns fast eine halbe Million Euro, 465.000,- Euro, davon ist ein kleiner Anteil Planungskosten, die die Kirche trägt. Wo steht das? Im städtebaulichen Vertrag steht das so nicht drin. Es steht nicht drin, dass die Ausführung im Ganzen von der Gemeinde Kleinmachnow zu finanzieren ist. Es steht nirgendwo drin, dass die archäologischen Leistungen mit inbegriffen sind. Ich habe das so verstanden, dass es sich hier um eine Anlage eines Parks handelt. Wenn ich mir die Anlage ansehe, ist es eine barocke Parkgestaltung, wie Klein Sanssouci (Anlage 4). Soviel ich weiß, ist das historisch gar nicht belegt, dass es so war (Auskunft von Leuten die sich damit beschäftigt haben). Und wenn wir das dann haben, ist es nicht nur herzustellen, sondern es ist zu pflegen. Wenn ich an den Park Sanssouci denke, dann ist es ein riesen Aufwand, wenn man so eine barocke Anlage pflegen soll. Also es kommen Kosten auf uns zu, die hier gar nicht drin stehen, nämlich für die laufende Unterhaltung. Das für mich allerwichtigste ist, wie nachhaltig ist überhaupt diese ganze Planung. Für mich ist sie nicht besonders nachhaltig, weil ich denke wir sollten in Kleinmachnow auch mal ursprüngliche Orte so erhalten, wie sie sind. Wir müssen nicht überall die Bäume wegnehmen und Parkanlagen machen. Wir können auch gerade an diesen ursprünglichen Ort mal einiges so lassen wir es ist. Das könnten wir mit viel weniger Geld und Aufwand dann auch pflegen.

Ich kann dieser Beschlussempfehlung nicht zustimmen.

 

Herr Ernsting

Die Fläche um die es hier geht, ist nicht eine Fläche die in irgendeiner Weise in der Verantwortung der Kirche liegt, sondern es ist eine gemeindeeigene Fläche und es bleibt eine gemeindeeigene Fläche. Allerdings haben wir bei den Vertragsverhandlungen, Kommune/Kirche, die Kirche dazu verpflichtet, sich nicht nur um ihr Grundstück zu kümmern, beispielsweise um die Stellplatzflächen und die Baufläche, sondern auch um die Fläche, die uns als Kommune wichtig ist, nämlich die Freifläche des ehemaligen Gutshofes. Dazu hat sich die Kirche bereit erklärt und hat unabhängig von dem was sie sowieso für ihre persönlichen Dinge tut, den Auftrag gehabt und hat diesen auch erfüllt, ein Freiflächengestaltungskonzept (Vorentwurfsskizze Anlage 3) für den Bereich zu entwerfen, den wir als Gemeinde haben möchten und das ist nach Vertrag lediglich ein Teil der Fläche den die Kirche aber freundlicherweise jetzt überplant hat, gewesen. Ursprünglich waren nur die Flächen F1 und F2, in der Anlage 1 gekennzeichnet, gemeint. Die barocke Fläche von der Sie sprechen (Anlage 4) ist ein Auszug aus einer gartendenkmalpflegerischen Untersuchung von 1999-Diplomarbeit, diese ist zwar hier eingeflossen, aber die barocke Parkanlage ist tatsächlich auch der historische Befund. Jedenfalls soweit uns bekannt ist. Die gesamten Kosten trägt sicherlich die Gemeinde. Im städtebaulichen Vertrag steht drin, dass eine Fläche (Anlage 1) ein Fledermausersatzquartier, vorzubereiten ist. Das hatten wir fest verankert in allen Verträgen und Unterlagen mit der Kirche und auch mit den damaligen Landschaftsplanern so besprochen. Nun stellte sich heraus, dass die untere Naturschutzbehörde eine intensive Begehung dieses Fledermausersatzquartierpotential vornahm und da stellte sich heraus, dass es gar keins ist. Das ist lediglich eine Höhlung, die von keiner Fledermaus genutzt wird. Die untere Naturschutzbehörde hat gesagt, sie legt keinen Wert darauf, dass wir irgendetwas in dieser Richtung tun.

Ansonsten sind die Kosten so im Haushalt vorzusehen.

 

Frau Sahlmann- ergänzend zum ersten Redebeitrag

Sie haben noch nicht alle meine Fragen beantwortet.

1.     Wo steht die Archäologie?

2.     Warum ist B 1 und B 2 dazugekommen?

 

Herr Ernsting

Auf der Seite 3 von 3 der Beschlussvorlage beginnt der 4. Absatz von oben „Das Planungsbüro hochC hat dazu Bruttokosten……….“, also insgesamt sind 465.000,- Euro (brutto) kalkuliert. Darin sind neben der eigentlichen zu beplanenden Fläche A auch die Bau- und Planungskosten für die zusätzlich betrachteten Flächen B 1 und B 2 berücksichtigt. Wenn sich hier in den Gremien zeigt, es besteht gar kein Wunsch, reduzieren sich die Kosten schon allein dadurch, dass die in Anlage 2 gestrichelt umgrenzten Flächen, nicht weiter beplant werden.

Weiter steht, enthalten sind die Kosten außerdem die Kosten für ergänzende Vermessungsarbeiten, für archäologische Sondageschnitte und Grabungen sowie für Eingriffs-/Ausgleichsmaßnahmen

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Kreemke, Herr Ernsting, Herr Liebrenz, Herr Grubert, Herr Prof. Sommer, Herr Wilczek

 


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1 Enthaltung – mit Stimmenmehrheit zugestimmt