Sitzung: 26.06.2017 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 093/17
1) Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zu den Entwürfen der Bebauungspläne
‑ KLM-BP-048-a „Potsdamer Stammbahn, westlich Dreilinden“,
‑ KLM-BP-048-b „Potsdamer Stammbahn, nördlich Dreilinden“,
‑ KLM-BP-048-c „Potsdamer Stammbahn, nördlich Europarc“,
‑ KLM-BP-048-d „Potsdamer
Stammbahn, nördlich Musikerviertel“) und
‑ KLM-BP-048-e „Potsdamer Stammbahn, nördlich Sommerfeldsiedlung“
(Geltungsbereiche vgl. Anl.1 bis 5),
eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 6 und 7 dargestellt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten. Bei einer Vorlage des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Es liegen 2 Anträge auf Rederecht vor von:
1. Herrn Steffen
Lembke
2. Herrn Toralf
Reichenbach
→ Den
Anträgen auf Rederecht wird einstimmig zugestimmt.
1. Herr Lembke, An der Stammbahn:
„Vielen Dank für das Rederecht. Ich war vor 14 Tagen auch im
Bauausschuss zugegen, wo Herr Reichbach schon ein Statement zum Thema –Stammbahn-
abgegeben hat, ein sehr eindringliches, wie ich fand. Er hatte darin auch auf
die Thematik einer Regionalbahnstraße und die möglichen Auswirkungen, wenn dann
dort auch Fern- und Güterverkehr verkehren würde, hingewiesen. Der Bauausschuss
hatte dem B-Planentwurf trotz dieser Hinweise zugestimmt. Nach meinen
Wahrnehmungen galten für die Abstimmenden an der Stelle eigentlich 2 Annahmen:
Die eine war, dass der B-Plan nicht in erster Linie den Bau der Bahnstraße
forcieren sollte, sondern vielmehr ging es um Flächenfreihaltung, da die
Gemeinde ja ohnehin nicht direkt auf den Bahnbau Einfluss nehmen kann. Hierzu
möchte ich anmerken, dass der reich fachlich-rechtliche Fokus, dass es um die
Trassenfreihaltung geht, sicherlich zutreffend ist, aber die Gemeinde natürlich
mit solch einem B-Plan, insbesondere bei der Begründung, die vorliegt, auch ein
politisches Signal generiert und wie sich das dann fortsetzen kann, kann man
sehen. Wenige Tage nach dem Bauausschuss hat die verkehrspolitische Sprecherin
der Linken Brandenburg öffentlich ein Statement für die Stammbahn als
Regionalbahn abgegeben und hat dabei den Kleinmachnower B-Plan bzw. dessen
Begründung wörtlich zitiert. Ich denke einfach, dass wir solche Effekte der
Bebauungsplanung mit berücksichtigen sollen. Gerade, weil wir eben nicht so
viel Einfluss auf dieses Thema nehmen können als Gemeinde, wie uns vielleicht
lieb wäre. Die zweite Prämisse war, dass im Falle einer Reaktivierung von einem
umfänglichen Planfeststellungsverfahren auszugehen wäre, wo dann hoffentlich
auch die aktiven Schallschutzmaßnahmen entlang der gesamten Strecke geregelt
werden. Herr Ernsting hat sich da auf ein Schreiben der Deutschen Bahn berufen,
in welchem eine solche Planfeststellung für jeglichen Bahnbetrieb zugesichert
wurde. Es wurde dann aus der Runde des Bauausschusses sowie auch von Herrn
Reichenbach gefordert, dieses Schreiben zu veröffentlichen. Dadurch hatte ich
die Möglichkeit, im Nachgang zum Bauausschuss zu lesen. Ich war erstaunt bis
auch irritiert. Es handelt sich in diesem Schreiben nämlich keinesfalls um eine
Zusicherung der Deutschen Bahn AG an die Gemeinde Kleinmachnow, sondern es
handelt sich vielmehr um einen Brief des Berliner Bahnbevollmächtigten
Kaczmarek an die Bürgerinitiative –Stammbahn-. In diesem Brief kommt Herr
Kaczmarek dann zu dem Schluss, dass dort womöglich ein
Planfeststellungsverfahren im Falle einer Reaktivierung der Strecke notwendig
sei. Unabhängig von der Frage, was ein solches Schreiben, das nicht einmal an
die Gemeinde adressiert ist, im Abwägungsverfahren zum B-Plan zu suchen hat und
wie es in diesen Prozess hineingekommen ist, hat es natürlich für die
Beantwortung der Frage nach der Planfeststellung – ist die verbindlich oder
nicht – überhaupt kein Wert. Weder die Deutsche Bahn noch das Eisenbahnbundesamt
würden sich im weiteren Verlauf von so einem Schreiben irgendwie beeindrucken
lassen, wenn es dann wirklich mal zu dem Konflikt kommen sollte, ob eine
Planfeststellung notwendig ist oder nicht. Gleichzeitig haben Herr Kaczmarek
und die Bürgerinitiative –Stammbahn- ein grundsätzliches Interesse daran, dass
die Reaktivierung der Stammbahn möglichst unbedenklich wahrgenommen wird. Das
sollten wir berücksichtigen. In diesem Zusammenhang meine Fragen an Sie, meine
Damen und Herren:
Hat die Gemeinde Kleinmachnow eigenständig beim Eisenbahnbundesamt bzw.
bei der Deutschen Bahn über die Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens
im Falle der Reaktivierung der Stammbahn nachgefragt? Wenn ja, welche Antwort
gab es. Haben wir als Bürgerinnen und Bürger irgendeine Verbindlichkeit,
Sicherheit bezüglich des Planfeststellungsverfahrens. Wenn noch nicht
nachgefragt wurde, wieso nicht, und wieso fließt stattdessen dieses besagte
Dokument ein? Sind Sie sich als Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
über die politische Signalwirkung des B-Planes, insbesondere bei der
vorliegenden Begründung bewusst und ist aus Ihrer Sicht die Auswirkung der
Stammbahn auf die Gemeinde, insbesondere im Fall einer Regional- und damit auch
einer Güterbahn- und Fernverkehrstrasse ausreichend diskutiert worden?
Dankeschön.“
2. Herr Reichenbach, Dreilinden:
„Das Gesagte von Herrn Lembke kann ich
voll unterstützen und möchte den hier anwesenden Mitgliedern des
Hauptausschusses vor der Abstimmung zum
Abwägungsprotokoll die Wichtigkeit eines sinnvoll aufzustellenden
B-Plan/Stammbahn im Sinne des Immissionsschutzes für uns alle nahelegen und auf
die dringende Anbindung von TKS an das Schienennetz per S-Bahn hinweisen.
Es ist abzusehen, dass es sich bei der
Stammbahntrasse um eine mehrgleisige,
16-18m hohe
Schnellbahntrasse
mit Güterverkehr in Dammlage handelt, die an der gesamten nördlichen
Ortsgrenze
vorbeirauscht, ggf. ohne Halt in Kleinmachnow! Über
die A115 wird es eine ca. 10m
hohe Brücke geben und die zweite Brücke
wird dann wahrscheinlich K-M-Str / Düppel errichtet. Zu der Trassenhöhe kommen
noch ca. 8 m Aufbauten für Oberleitungen hinzu. Die Schallausbreitung aus
solcher Höhe ist beachtlich! Der Schall
wird Tag und Nacht im ganzen Ort zu hören sein.
Es soll den
Regionen aus zweiter Reihe im Umland von Berlin eine schnelle Durchfahrt nach
Berlin ermöglicht werden, vergleichbar zum Bahnhof Teltow.
Diese Fakten berufen sich auf aktuelle
Aussagen des MIL (Ministerium f. Infrastruktur u.
Landesplanung Bbg.) der D-Bahn und sachkundiger Bürger von Klm., darunter
auch Verkehrsplaner.
Der Gemeinde
liegt im Rahmen der Behördenbeteiligung eine Stellungnahme des EBA vor; siehe
Anlage 7 zur Auswertung der Behördenbeteiligung.
Seite 6 unten und Seite 7 oben:
„Die Festsetzung der für die Bahntrasse
freizuhalten Flächen könne die Nutzung nicht auf bestimmte Arten von
Eisenbahnbetrieb beschränken. Die
Trasse sei vor 1945 auch für den Fern- und Güterverkehr genutzt worden. Weder
der B-Plan noch das EBA könnten dem
Infrastrukturbetreiber
verbieten, auf der wiederaufzubauenden Trasse ggf. auch andere
Verkehre als
S- oder Regionalbahnen zu fahren. Eine Festsetzung
als „zukünftige Trasse S- /
Regionalbahn“ wäre unzulässig, weil die
Fläche dem Bahnbetrieb uneingeschränkt zur Verfügung stehen muss. Die Festsetzung
sei daher allgemeiner zu treffen, etwa als Sondergebiet „Bahn“-Abwägung der
Gemeinde Klm.: Dem Einwand wird gefolgt […]“
Aktuelles
erschütterndes Beispiel dazu ist u.a. die Wiederinbetriebnahme einer
planfestgestellten und gewidmeten Strecke in Lichterfelde Süd. Die D-Bahn
könnte auch die Stammbahnstrecke entsprechend mit Dieselgüterverkehr rund um
die Uhr betreiben! Ohne nennenswerte Umbauten, wie Schallschutz usw. Hr. Ernsting
hatte im Bauausschuss von einem Schreiben der D-Bahn an die Gemeinde
gesprochen, in dem deutlich steht, dass es ein Planfeststellungsverfahren geben
muss.
Liegt ein
rechtssicheres Schreiben vor? Und würde uns ein Planfeststellungsverfahren vor
Lärm schützen (Stichwort: Bevölkerungsdichte, Beschleunigungszone vor Berlin)?
Ohne
S-Bahn-Betrieb hätte TKS nichts außer Lärm von der Stammbahn!
Es gibt die
Machbarkeitsstudie zum S-Bahn-Ringschluss „Friedhofsbahn“, der uns allen
deutlich mehr bringen würde. Im Kreistag wurde der Bau der neuen Gesamtschule
mit gymnasialer Oberstufe (Start 21/22) in Teltow/Machnower Straße beschlossen.
Eine Anbindung über die Verlängerung der S25 wäre für alle Anwohner in TKS und
insbesondere unsere Schüler zielführender!
Ich gehe
davon aus, dass alle hier Anwesenden keinen Fern- und Güterverkehr bevorzugen.
Die Gemeinde
sollte daher eine sinnvolle S-Bahnanbindung mit aktivem Schallschutz für ihre
Anwohner
voranbringen.“
Herr Ernsting:
Das
Eisenbahnbundesamt wurde mit einbezogen, das ist in der Abwägungstabelle zu
sehen. Das Eisenbahnbundesamt ist ja dann auch die Behörde, die für die
Planfeststellung zuständig ist. Ganz unabhängig, ob der Bebauungsplan
aufgestellt wird oder nicht, dass ist eine Entscheidung des Ministeriums, ob
die Bahn kommt. Wir führen nur das städtebauliche Ziel durch, die Trasse
freizuhalten von baulichen Anlagen, die dort nichts zu suchen haben. Wenn der
B-Planbeschluss jetzt nicht gefasst wird, ändern wir an der gesamten Situation
nichts. Die gesamten Flächen befinden sich im Eigentum der Deutschen Bahn. Sinn
des B-Planes ist es auch, für die Bürger, die von einer Rückbauanordnung
betroffen sein könnten, die Situation zu heilen.
An der Aussprache zur DS-Nr. 093/17
beteiligen sich:
- Herr
Bültermann
- Herr
Gutheins
- Frau Scheib
→ Herr Bültermann
schlägt vor, ein gemeinsames schriftliches Votum fraktionsübergreifend zu
formulieren, um frühzeitig darzustellen, was die Gemeinde Kleinmachnow will und
fordert. Die Thematik sollte nicht übergangen werden. Der Vorschlag findet
Zustimmung und man einigt sich, ein solches Grundsatzvotum bis zur
Gemeindevertretersitzung am 13.07.2017 vorzulegen. Herr Bültermann wird die
Fraktionsvorsitzenden dazu einladen.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 093/17 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
13.07.2017 zu setzen.