Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 2

1.    Für eine ca. 4.300 m² große Fläche östlich der Fahrenheitstraße und nördlich des Grundstückes Fahrenheitstraße 6 (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“ aufgestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park / östliches Kerngebiet“ (vgl. Anlage 2) ersetzen und folgendermaßen ändern: Die momentan noch mögliche Höhe bei Neubauten von bis zu VI Vollgeschossen und maximal 22,00 m wird auf höchstens IV Geschosse mit maximal 16,00 m reduziert. Entsprechend wird die bislang festgesetzte GFZ von 2,0 auf 1,4 minimiert. Eine Textliche Festsetzung zur gestalterischen Ausführung des vierten Geschosses als Staffelgeschoss wird ergänzt (vgl. Anlage 3).

3.    Die Aufstellung des B-Planes geschieht im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

4.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches des B-Planes KLM-BP-006-c-6 „nördlich Stolper Berg“

·       Auszug aus dem rechtwirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-2 „Fashion Park / östliches Kerngebiet“ (Planzeichnung und Textliche Festsetzungen)

·       geänderte und ergänzende Textliche Festsetzungen (Konzept)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 139/17 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 139/17:

Die DS-Nr. 139/17 wird mehrheitlich beschlossen.