Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Eilentscheidung vom 13. Dezember 2017 (Anlage) zum Grundstückstauschvertrag zwischen dem Eigentümer des Grundstückes Zehlendorfer Damm 217 (Bäkemühle) und der Gemeinde Kleinmachnow wird genehmigt.

 

 

Anlage:

Eilentscheidung

 


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Frau Schwarzkopf wünscht Erläuterungen zur Nutzung der zukünftigen Pachtfläche von ca.                420 m².

Herr Grubert berichtet, dass diese Fläche zukünftig als Gartenfläche genutzt werden soll.

Herr Pfistner stellt die Frage in den Raum, ob der § 58 der Brandenburgischen Kommunalverfassung tatsächlich für diese Verfahrensweise gedacht ist. Welche Gefahr bzw. welcher Nachteil wäre für die Gemeinde Kleinmachnow entstanden?

Herr Tauscher informiert, dass zum Glück keine Gefahr für Leib und Leben bestand. Jedoch bestand eine Einschränkung für die gesamte Entwicklung dieses Bereiches. Er kann versichern, dass die Vor- und Nachteile abgewogen wurden.

Herr Warnick macht deutlich, dass solche Eilentscheidungen nur in Ausnahmefällen getroffen werden sollten. In Kleinmachnow wurde diese Verfahrensweise in der Vergangenheit nur in ganz wenigen Ausnahmefällen angewandt.

 

Ø  Frau Dr. Bastians-Osthaus nimmt ab 18:47 Uhr an dieser Sitzung teil.

        Somit sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Harmsen unterstützt den Grundstückskauf. Er möchte jedoch wissen, ob die Kosten in Höhe von 50.000,00 € für die Sanierung der Brücke und der Errichtung eines Sichtzaunes ausreichend sind.

Dies bejaht der Bürgermeister.   

 

Ø  Herr Templin und Herr Dr. Buchelt nehmen ab 18:49 Uhr an dieser Sitzung teil.

        Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 007/18 zur Abstimmung.

 

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 007/18 erfolgt einstimmig mit 6 Ja-Stimmen.