Sitzung: 22.08.2018 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit redaktioneller Änderung
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 088/18
1) Die Gemeindevertretung billigt die als Anlage beigefügten „Leitziele für die gemeindeweite Verkehrsplanung“.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, bei allen zukünftigen Planungen und Baumaßnahmen diese Leitziele der gemeindeweiten Verkehrsplanung zu beachten.
Herr Schulenburg, Anwohner Zehlendorfer Damm 132, nimmt sein Rederecht wahr. Unter anderem
führt er aus, dass die Bürger bei gravierenden Veränderungen nicht umfassend
informiert werden (Aufstellung Parkverbot Zehlendorfer Damm/Parkverbot
Überfahrten). Ein weiterer Punkt sei die Schließung der Rammrathbrücke; wieviel
mehr Verkehr wird durch Kleinmachnow fahren, insbesondere über den Zehlendorfer
Damm; wie sind die Planungen? Die Bürger sollten insgesamt mehr einbezogen
werden.
Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich in Bezug auf die Satzung
zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten dafür aus,
dass, wenn es Ausnahmefälle gibt, es auch Ausnahmen geben sollte. Dies sage die
Satzung auch aus.
Auch sollte es mehr Bürgerinformationen geben.
Frau K. Heilmann kritisiert, dass die Sitzungsunterlagen einseitig und
nicht doppelseitig bedruckt verteilt werden.
Herr Evermann,
Verkehrsplaner der Verwaltung, erläutert die Beschlussvorlage.
Die Verwaltung erläutert, dass für eine inhaltliche Änderung von
Leitzielen oder die Neuaufnahme von Leitzielen Maßgaben formuliert und
abgestimmt werden müssen. Dies war jedoch nicht der Fall. Es wurde vereinbart,
dass eine redaktionelle Änderung von Leitzielen ohne Maßgabe stattfinden kann.
Alle weiteren inhaltlich diskutierten Punkte werden lediglich in das Protokoll
aufgenommen.
Redaktionelle Hinweise/Änderungen:
- Seite 5, B.3 – das Wort „Untergeordnete“ nicht in Klammern setzen
- Seite 12, E.5 – Leihradanbieter ändern in Etablierung
Leihradsystem
- Kapitel D – im Einleitungstext erörtern, dass der Begriff
Stadtentwicklung/-struktur mit Gemeindeentwicklung/-struktur
gleichzusetzen ist
Folgende Punkte wurden
angesprochen/diskutiert:
- Seite 6, B.9 – letzten Satz streichen, da die Entscheidung über
die Radwegebenutzungspflicht nicht Aufgabe der Kommune sei, sondern die
des Landkreises
- Kapitel B – Leitziele E.3 und E.5 sind auch in Kapitel B
aufzuführen
- Kapitel E – Die Umstellung des Fahrzeugbestandes der Gemeinde
sowie ihrer Gesellschaften ist bei Neubeschaffung auf Nutzung von
Elektrofahrzeugen und/oder Hybridfahrzeugen vorzusehen.
- Seite 7, B.12 – Diskussion über Notwendigkeit von Drängelgitter
- Carsharing-Systeme: Welche? Es gibt viele unterschiedliche
Systeme.
- Bedenken hinsichtlich der Radfahrer; sie fahren schon wie sie
wollen (kreuz/quer, falsche Richtung)
- Lob an die Verwaltung für die Leitziele B.6 und D.1
- keine selbstfahrenden Autos ohne Mitfahrer
- Fahrradfahrer sollen nicht auf der Hauptstraße fahren
- Gleichberechtigung für alle
- transparente und klare Führung für den Fahrradverkehr schaffen
- Masterplan Fahrrad betrachten
Frau K. Heilmann schlägt folgende Maßgabe vor, die sich auf Seite 6 Punkt 9 bezieht: „Der
Satz, Zugleich ist entlang der Hauptverkehrsstraße
– und Haupterschließungsstraßen mit Tempo 50 die Freigabe des Gehweges auch für
den Radverkehr zu sichern, ist zu streichen.
Die Maßgabe wurde nicht abgestimmt.
Antrag von Herrn Schulz-Kersting: Ende der Rednerliste (ohne Abstimmung)
Anfrage von Herrn Liebrenz: Hat sich das Unfallgeschehen der Radfahrer seit Einführung der
Fahrradschutzstreifen verändert?
Die Anfrage wird in die OP-Liste aufgenommen.
19.45 Uhr Frau Heilmann, Chr. nimmt an der Sitzung teil.
Abstimmung der DS-Nr. 088/18
mit redaktionellen Änderungen:
5 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 0 Enthaltung – mehrheitlich empfohlen
An der Diskussion beteiligten
sich: Frau K. Heilmann, Frau
Sahlmann, Herr Weis, Herr Gutheins, Herr Hermann, Herr Liebrenz, Herr Sahlmann,
Herr Wolschon, Herr Schulz-Kersting, Herr Krause
Pause: 20.20 bis 20.35 Uhr