Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit redaktioneller Änderung

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1)        Die Gemeindevertretung billigt die als Anlage beigefügten „Leitziele für die gemeindeweite Verkehrsplanung“.

2)        Der Bürgermeister wird beauftragt, bei allen zukünftigen Planungen und Baumaßnahmen diese Leitziele der gemeindeweiten Verkehrsplanung zu beachten.


Herr Schulenburg, Anwohner Zehlendorfer Damm 132,  nimmt sein Rederecht wahr. Unter anderem führt er aus, dass die Bürger bei gravierenden Veränderungen nicht umfassend informiert werden (Aufstellung Parkverbot Zehlendorfer Damm/Parkverbot Überfahrten). Ein weiterer Punkt sei die Schließung der Rammrathbrücke; wieviel mehr Verkehr wird durch Kleinmachnow fahren, insbesondere über den Zehlendorfer Damm; wie sind die Planungen? Die Bürger sollten insgesamt mehr einbezogen werden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses sprechen sich in Bezug auf die Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten dafür aus, dass, wenn es Ausnahmefälle gibt, es auch Ausnahmen geben sollte. Dies sage die Satzung auch aus.

Auch sollte es mehr Bürgerinformationen geben.

 

Frau K. Heilmann kritisiert, dass die Sitzungsunterlagen einseitig und nicht doppelseitig bedruckt verteilt werden.

 

Herr Evermann, Verkehrsplaner der Verwaltung, erläutert die Beschlussvorlage.

 

Die Verwaltung erläutert, dass für eine inhaltliche Änderung von Leitzielen oder die Neuaufnahme von Leitzielen Maßgaben formuliert und abgestimmt werden müssen. Dies war jedoch nicht der Fall. Es wurde vereinbart, dass eine redaktionelle Änderung von Leitzielen ohne Maßgabe stattfinden kann. Alle weiteren inhaltlich diskutierten Punkte werden lediglich in das Protokoll aufgenommen.

 

Redaktionelle Hinweise/Änderungen:

 

  • Seite 5, B.3 – das Wort „Untergeordnete“ nicht in Klammern setzen
  • Seite 12, E.5 – Leihradanbieter ändern in Etablierung Leihradsystem
  • Kapitel D – im Einleitungstext erörtern, dass der Begriff Stadtentwicklung/-struktur mit Gemeindeentwicklung/-struktur gleichzusetzen ist

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • Seite 6, B.9 – letzten Satz streichen, da die Entscheidung über die Radwegebenutzungspflicht nicht Aufgabe der Kommune sei, sondern die des Landkreises
  • Kapitel B – Leitziele E.3 und E.5 sind auch in Kapitel B aufzuführen
  • Kapitel E – Die Umstellung des Fahrzeugbestandes der Gemeinde sowie ihrer Gesellschaften ist bei Neubeschaffung auf Nutzung von Elektrofahrzeugen und/oder Hybridfahrzeugen vorzusehen.
  • Seite 7, B.12 – Diskussion über Notwendigkeit von Drängelgitter
  • Carsharing-Systeme: Welche? Es gibt viele unterschiedliche Systeme.
  • Bedenken hinsichtlich der Radfahrer; sie fahren schon wie sie wollen (kreuz/quer, falsche Richtung)
  • Lob an die Verwaltung für die Leitziele B.6 und D.1
  • keine selbstfahrenden Autos ohne Mitfahrer
  • Fahrradfahrer sollen nicht auf der Hauptstraße fahren
  • Gleichberechtigung für alle
  • transparente und klare Führung für den Fahrradverkehr schaffen
  • Masterplan Fahrrad betrachten

 

Frau K. Heilmann schlägt folgende Maßgabe vor, die sich auf Seite 6 Punkt 9 bezieht: „Der Satz, Zugleich ist entlang der Hauptverkehrsstraße – und Haupterschließungsstraßen mit Tempo 50 die Freigabe des Gehweges auch für den Radverkehr zu sichern, ist zu streichen.

Die Maßgabe wurde nicht abgestimmt.

 

Antrag von Herrn Schulz-Kersting: Ende der Rednerliste (ohne Abstimmung)

 

Anfrage von Herrn Liebrenz: Hat sich das Unfallgeschehen der Radfahrer seit Einführung der Fahrradschutzstreifen verändert?

Die Anfrage wird in die OP-Liste aufgenommen.

 

19.45 Uhr Frau Heilmann, Chr. nimmt an der Sitzung teil.

 

Abstimmung der DS-Nr. 088/18 mit redaktionellen Änderungen:

5 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 0 Enthaltung – mehrheitlich empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau K. Heilmann, Frau Sahlmann, Herr Weis, Herr Gutheins, Herr Hermann, Herr Liebrenz, Herr Sahlmann, Herr Wolschon, Herr Schulz-Kersting, Herr Krause

 

Pause: 20.20 bis 20.35 Uhr