Es erfolgt eine kurze Vorstellung des Bebauungsplan-Entwurfes durch Frau Dr. Scholz.

Der Entwurf ist im Oktober / November 2018 erstmals ausgelegt worden. Es kamen einige Hinweise von Behörden, die daraufhin eingearbeitet wurden. Im Wesentlichen wurden Baugrenzen geändert, um mehr Einzelbäume zu schützen, der Umgebungsschutz zum Denkmal „Stahnsdorfer Damm 81“ stärker berücksichtigt und eine zusätzliche Fläche mit Erhaltungsbindung geschaffen, zum Schutz eines Zauneidechsen-Habitats. Die Zauneidechsen werden bei Baubeginn auf den Stolper Berg umgesetzt.

Weiter werden jetzt die Lärmpegelbereiche deutlicher dargestellt und die Grundfläche (GR) für die Haupt- und Nebenanlagen auf 0,6 gedeckelt, um die Versiegelung nach oben zu begrenzen. Nach der 2. Auslegung im Januar / Februar 2019 kam ein Hinweis zur Ausrichtung der vorgeschriebenen Neuanbringung von Nistkästen. Auch dieser Hinweis ist jetzt eingearbeitet.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Templin

 

Diskussionspunkte:

-     Wegen welchen Formfehlers wurde erneut ausgelegt? Das ist nicht erkennbar. Für die Zukunft wird empfohlen, einen Hinweis zu geben, worin der Fehler bestand.

-     Was hat es mit der Bodenbeprobung auf sich, warum ist dieser Fehler nicht heilbar?

 

Frau Dr. Scholz

-     Bei der Wiederholung der 2. Auslegung handelt es sich nicht um einen Inhaltlichen Fehler. Vielmehr kam es bei der zusätzlichen Einstellung der Unterlagen in das Internet im Januar zu einem technischen Problem. Versehentlich wurde damals ein älterer Stand in das Internet eingestellt. Die Wiederholung der 2. Auslegung erfolgt, um Verfahrensfehler zu vermeiden.

-     Der Fehler mit den Bodenproben ist im Rahmen des Verfahrens behebbar. In Bezug auf das vorgelegte Konzept bei der Bodenschutzbehörde wird nachgearbeitet. Der Behörde waren die vorgelegten Probenahme-Orte zu punktuell und nicht aktuell genug. Im Rahmen des Verfahrens haben wir uns damit beschäftigt und sind mit dem bearbeitenden Büro und der Bodenschutzbehörde in Kontakt. Gelöst sein muss das Thema, bevor eine erste Baugenehmigung für das Plangebiet erteilt wird.

-     Die Wiederholung der Auslegung läuft noch bis Di., 26.04.2019. Bis zur Sitzung der Gemeindevertretung im Mai werden Ihnen ggf. erforderliche Ergänzungen der Abwägung nachgereicht, falls uns noch Stellungnahmen erreichen sollten.

 

Die Empfehlung des Bauausschusses erfolgt vorbehaltlich eventuell neuer Einwendungen währende der noch laufenden erneuten öffentlichen Auslegung.


Abstimmungsergebnis:

2 Zustimmungen / 1 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen

 

Herr Krüger hat an der Diskussion und Beschlussabstimmung nach $ 22 BbgKVerf nicht teilgenommen.