Sitzung: 11.01.2021 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 167/20
Herr Lutter:
Der Beschluss ist
notwendig für die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-e und zur Anpassung des Geltungsbereiches. Der Plan
wurde entsprechend dern
Hinweisen der Jury im Wettbewerbsverfahren bei
der Verschattung, dem Lärmschutz, den Stellplätzen und der Zugänglichkeit der
Gebäude beim Brandschutz angepasste.
Verändert wurden:
-
Die Geschossigkeit
im Lärmschutzriegel (Gewerbegebäude und MI-Gebäude) in der Mitte von 3 auf 4
Geschossen, zudas
oOberste
ist ein Staffelgeschoss,
-
das Gewerbegebäude
Ecke Stahnsdorfer Damm / Planstraße 1 wurde geändert in eine
L-Form in Richtung des denkmalgeschützten Gebäudes,
-
die Wohngebäude
wurden zur Planstraße 2 verlängert (ca. 2 m),
um den öffentlichen Raum besser zu fassen.
-
der
Waldspielplatz
erhält nordwestlich einen Lärmschutzwall, der auf
der lärmabgewandten Seite bespielt werden kann,
-
die
Umfahrung des
Gebietes wird im Norden für Feuerwehr und
Müllfahrzeuge ermöglicht (Loop),
-
Stellplätze – für das Gebiet gilt die Stellplatzsatzung,
-
die
Pkw-Stellplätze sollen überwiegend in Tiefgaragen organisiert werden,
aber überdimensionierte Tiefgaragen sollen
vermieden und alternative Verkehrsangebote genutzt werden,
-
das
Gebiet sollen an die Radwegverbindungen von Nord
nach Süd (Stahnsdorfer Damm – Rudolf-Breitscheid-Straße) und von Ost nach West
(entlang des Stahnsdorfer Dammes)
eingebettet werden,
-
die
ÖPNV-Linienführung wird beibehalten mit Halt am Quartiersplatz (Regiobus-Linie Nr. 620,
z. Zt. im 20-Min.-Takt),
-
alternative
Mobilitätskonzepte (geplant sind Lastenradgarage u. über 350 Fahrradstellplätze
in Boxen und Fahrradbügeln).
-
Stellplatzbilanz:
-
Um
überdimensionierte Tiefgaragen zu vermeiden, kann
in zwei Baugebieten die Stellplatzsatzung nicht eingehalten werden können (vgl.
TF 8.4):
-
Im
MI-Gebiet (Hof Nord) sinderforderlich
ca. 120 Stellplätze erforderlich à möglich
herzustellen sind ca. 90 Stellplätze
-
dDie
Differenz von ca. 30 Stellplätzen kann durch eine Doppelbelegung bei Gewerbe
und Wohnen teilweise gelöst werden.
-
Im GE
2-Gebiet
sind erforderlich ca. 73 Stellplätze
erforderlich à 55 Stellplätze können hergestellt werden.
-
Somit
ist hier eine Differenz von 18 Stellplätzen
vorhanden.
Herr Ernsting:
Parallel zum
Bebauungsplan-Entwurf bearbeiten die Verwaltung und die P&E zurzeit eine die Abwendungsvereinbarung, also eines als Teil des Städtebaulichen Vertrages, wird derzeit erarbeitet und mit der P und E
abgestimmt. Danach wird das mit dem der mit dem
privaten GrundstückseEigentümer
besprochenabzuschließen
sein wird. Einen
Zwischenstand Anschließend
werden wollen wir Ihnen das hier im voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorstellen, damit Sie
sehen wer was bekommt. Spätestens zum
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird auch
die Abwendungsvereinbarung zu
beschließen seinSie müssen
dann dem Vertragswerk zustimmen.
an An der
Diskussion beteiligten sich:
Herr Schubert, Herr
Bülterman, Frau Sahlmann, Hr. Dr. Braun
zu Protokoll Herr Dr. Braun zu Protokoll:
Nach einer kürzlich veröffentlichten internationalen Studie sind in
Deutschland ca. 26 % der Covid-19-Sterbefälle auch auf erhebliche
Vorerkrankung durch Luftverschmutzung zurückzuführen. Ältere Studien weisen schon
seit Jahren auf die erhöhten Risiken für ernsthafte, auch lebensbedrohliche
Erkrankungen wie Krebs durch Wohnen in der Nähe stark befahrener Straßen hin.
Bereits 2009 veröffentlichten die Lungenärzte der Deutschen
Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin die folgende Empfehlung:
„Auch die Häufigkeit von Asthma-Anfällen hängt mit der Nähe des Wohnortes zu
verkehrsreichen Straßen zusammen. Weiter entfernt von der Straße ist das
Asthma-Risiko geringer. Bei der Wohnungssuche sollte man daher darauf achten,
dass die neue Adresse möglichst einen Abstand von mindestens 300 Metern zu
Autobahnen und anderen verkehrsreichen Straßen hat.“
Mit der A115 verläuft Berlins meistbefahrene Anbindung durch
Kleinmachnow, auf der mangels Alternativen innerhalb Berlins auch
überdurchschnittlich viele Rußpartikelfilter-Reinigungsfahrten mit nochmals
erhöhtem Schadstoffausstoß durchgeführt werden (Fahrgeschwindigkeit
>= 60 km/h für die Reinigung erforderlich). Die hier angedachten
Wohngebiete und das Mischgebiet sollen deutlich dichter als 300 Meter (bis auf
weniger als 150 Meter) an diese Schadstoffquelle heranreichen.
In diesem Umfeld Wohnraum zu schaffen, verursacht langfristig ein
Vielfaches an Risiken für gesundheitliches Leid, als es an Problemen zu lösen
scheint. Eine Nutzung zu dauerhaften Wohnzwecken ist in diesem Umfeld nicht nur
nicht sinnvoll, sondern mindestens fahrlässig. Sollen die Bewohner in ihren
Wohnungen dauerhaft FFP2-Masken tragen, um sich vor der Feinstaubbelastung zu
schützen? Aber wie schützt man sie vor Abgasen wie NO2 und Benzol?
Für die betroffenen Areale ist darum zwingend eine andere
Nutzungsart (z.B. Gewerbe und teilweise Waldflächen) anzustreben, eine
Wohnbebauung – auch in einem Mischgebiet – muss abgelehnt werden.
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen