Herr Lutter:

Der Beschluss ist notwendig für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e und zur Anpassung des Geltungsbereiches. Der Plan wurde entsprechend dern Hinweisen der Jury im Wettbewerbsverfahren bei der Verschattung, dem Lärmschutz, den Stellplätzen und der Zugänglichkeit der Gebäude beim Brandschutz angepasste.

 

Verändert wurden:

-            Die Geschossigkeit im Lärmschutzriegel (Gewerbegebäude und MI-Gebäude) in der Mitte von 3 auf 4 Geschossen, zudas oOberste ist ein Staffelgeschoss,

-            das Gewerbegebäude Ecke Stahnsdorfer Damm / Planstraße 1 wurde geändert in eine L-Form in Richtung des denkmalgeschützten Gebäudes,

-            die Wohngebäude wurden zur Planstraße 2 verlängert (ca. 2 m), um den öffentlichen Raum besser zu fassen.

-            der Waldspielplatz erhält nordwestlich einen Lärmschutzwall, der auf der lärmabgewandten Seite bespielt werden kann,

-            die Umfahrung des Gebietes wird im Norden für Feuerwehr und Müllfahrzeuge ermöglicht (Loop),

-            Stellplätze – für das Gebiet gilt die Stellplatzsatzung,

-            die Pkw-Stellplätze sollen überwiegend in Tiefgaragen organisiert werden, aber überdimensionierte Tiefgaragen sollen vermieden und alternative Verkehrsangebote genutzt werden,

-             das Gebiet sollen an die Radwegverbindungen von Nord nach Süd (Stahnsdorfer Damm – Rudolf-Breitscheid-Straße) und von Ost nach West (entlang des Stahnsdorfer Dammes) eingebettet werden,

-             die ÖPNV-Linienführung wird beibehalten mit Halt am Quartiersplatz (Regiobus-Linie Nr. 620, z. Zt. im 20-Min.-Takt),

-             alternative Mobilitätskonzepte (geplant sind Lastenradgarage u. über 350 Fahrradstellplätze in Boxen und Fahrradbügeln).

-            Stellplatzbilanz:

-             Um überdimensionierte Tiefgaragen zu vermeiden, kann in zwei Baugebieten die Stellplatzsatzung nicht eingehalten werden können (vgl. TF 8.4):

-             Im MI-Gebiet (Hof Nord) sinderforderlich ca. 120 Stellplätze erforderlich à möglich herzustellen sind ca. 90 Stellplätze

-        dDie Differenz von ca. 30 Stellplätzen kann durch eine Doppelbelegung bei Gewerbe und Wohnen teilweise gelöst werden.

-             Im GE 2-Gebiet sind erforderlich ca. 73 Stellplätze erforderlich à 55 Stellplätze können hergestellt werden.

-        Somit ist hier eine Differenz von 18 Stellplätzen vorhanden.

 

Herr Ernsting:

Parallel zum Bebauungsplan-Entwurf bearbeiten die Verwaltung und die P&E zurzeit eine die Abwendungsvereinbarung, also eines  als Teil des Städtebaulichen Vertrages,  wird derzeit erarbeitet und mit der P und E abgestimmt. Danach wird das mit dem der mit dem privaten GrundstückseEigentümer besprochenabzuschließen sein wird. Einen Zwischenstand Anschließend werden wollen wir Ihnen das hier im voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Bauausschusses vorstellen, damit Sie sehen wer was bekommt. Spätestens zum Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird auch die Abwendungsvereinbarung zu beschließen seinSie müssen dann dem Vertragswerk zustimmen.

 

an An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Schubert, Herr Bülterman, Frau Sahlmann, Hr. Dr. Braun

 

zu Protokoll Herr Dr. Braun zu Protokoll:

 

Nach einer kürzlich veröffentlichten internationalen Studie sind in Deutschland ca. 26 % der Covid-19-Sterbefälle auch auf erhebliche Vorerkrankung durch Luftverschmutzung zurückzuführen. Ältere Studien weisen schon seit Jahren auf die erhöhten Risiken für ernsthafte, auch lebensbedrohliche Erkrankungen wie Krebs durch Wohnen in der Nähe stark befahrener Straßen hin.

Bereits 2009 veröffentlichten die Lungenärzte der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin die folgende Empfehlung: „Auch die Häufigkeit von Asthma-Anfällen hängt mit der Nähe des Wohnortes zu verkehrsreichen Straßen zusammen. Weiter entfernt von der Straße ist das Asthma-Risiko geringer. Bei der Wohnungssuche sollte man daher darauf achten, dass die neue Adresse möglichst einen Abstand von mindestens 300 Metern zu Autobahnen und anderen verkehrsreichen Straßen hat.“

Mit der A115 verläuft Berlins meistbefahrene Anbindung durch Kleinmachnow, auf der mangels Alternativen innerhalb Berlins auch überdurchschnittlich viele Rußpartikelfilter-Reinigungsfahrten mit nochmals erhöhtem Schadstoffausstoß durchgeführt werden (Fahrgeschwindigkeit >= 60 km/h für die Reinigung erforderlich). Die hier angedachten Wohngebiete und das Mischgebiet sollen deutlich dichter als 300 Meter (bis auf weniger als 150 Meter) an diese Schadstoffquelle heranreichen.

In diesem Umfeld Wohnraum zu schaffen, verursacht langfristig ein Vielfaches an Risiken für gesundheitliches Leid, als es an Problemen zu lösen scheint. Eine Nutzung zu dauerhaften Wohnzwecken ist in diesem Umfeld nicht nur nicht sinnvoll, sondern mindestens fahrlässig. Sollen die Bewohner in ihren Wohnungen dauerhaft FFP2-Masken tragen, um sich vor der Feinstaubbelastung zu schützen? Aber wie schützt man sie vor Abgasen wie NO2 und Benzol?

 

Für die betroffenen Areale ist darum zwingend eine andere Nutzungsart (z.B. Gewerbe und teilweise Waldflächen) anzustreben, eine Wohnbebauung – auch in einem Mischgebiet – muss abgelehnt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen