Beschlussvorschlag:

1.    Die Abgrenzung des Plangebietes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“
(vgl. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses DS-Nr. 037/16 v. 19.05.2016) wird verändert.
Die Abgrenzungen des bisherigen und des neuen Geltungsbereiches können den Anlagen 1a und 1b entnommen werden. Die neue Abgrenzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“, bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen wird gebilligt.

 

3.    Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

 

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 167/20 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Herr Gutheins

- Herr Ernsting


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 167/21 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 11.02.2021 zu setzen.