1.    Die Abgrenzung des Plangebietes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“
(vgl. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses DS-Nr. 037/16 vom 19.05.2016) wird verändert.
Die Abgrenzungen des bisherigen und des neuen Geltungsbereiches können den Anlagen 1a und 1b entnommen werden. Die neue Abgrenzung (Anlage 1b) ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“, bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anlage 4) wird gebilligt.

3.    Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

 

Anlagen

·       a) Abgrenzung des bisherigen Geltungsbereiches KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“

·       b) Abgrenzung des neuen Geltungsbereiches KLM-BP-006-e

·       c) Übersicht Wettbewerbsgebiet

·       Teilnehmergemeinschaft Teleinternetcafé / Treibhaus Landschaftsarchitektur, Wettbewerbsbeitrag, Lageplan ohne Maßstab vom Juli 2019

·       Teilnehmergemeinschaft, Städtebaulicher Entwurf vom Oktober 2020

o     Lageplan ohne Maßstab

o     Darstellung der Planstraßen-Querschnitte ohne Maßstab

o     Gegenüberstellung der städtebaulichen Kennzahlen des Wettbewerbsergebnisses und des Städtebaulichen Entwurfes

·       Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

Ø  Nach § 22 BbgKVerf erklärt sich Herr Krüger für befangen. Er nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 167/20 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 167/20 beteiligen sich:

Frau Schwarzkopf

 

 

Herr Dr. Braun zu Protokoll

Im Bauausschuss hatte ich schon meine gesundheitsfürsorgliche Kritik zu Protokoll gegeben. Eine Woche später kam dann über den Europaparlamentsabgeordneten der Grünen, Sven Giegold, noch die neueste Studie dazu. Nach wie vor ist es so, dass ca. 400.000 vorzeitige Sterbefälle in der EU und in Deutschland auch 70.000 vorzeitige Sterbefälle auf die Luftschadstoffproblematik zurückzuführen sind. Das ist eine Größenordnung, die ungefähr der Gesamtzahl der Pandemie-Todesfälle des letzten Jahres entspricht. Während die Pandemie hoffentlich bald wieder hinter uns liegt, haben wir mit den Schadstoffproblematiken noch lange Jahre und Jahrzehnte zu kämpfen. Es ist ja auch bekannt, dass die Lungenärzte der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin bereits 2009 die Empfehlung veröffentlich hatten, dass man seine Wohnadresse möglichst mit einem Abstand von 300 Metern oder mehr zu Autobahnen und anderen verkehrsreichen Straßen suchen sollte. Gerade mit der A115 verläuft ja nun bekannter Weise Berlins meistbefahrene Anbindung genau durch Kleinmachnow. Da gibt es ja auch noch zusätzliche Verschmutzungseffekte durch Rußpartikelfilter-Reinigungsfahrten. Die jetzt hier angedachten Wohngebiete direkt neben der Autobahn mit einer Entfernung von weniger als 300 Metern und teilweise sogar dichter als 150 Metern an der Autobahn sind direkt neben dieser extrem großen Schadstoffquelle. Ausgerechnet in diesem Umfeld Wohnraum schaffen zu wollen, verursacht langfristig ein Vielfaches an Risiken für gesundheitliches Leid, als es an Wohnraumproblemen zu lösen scheint. Ich bin deshalb der Meinung, dass eine Nutzung dieses Areals für dauerhafte Wohnzwecke in diesem Umfeld nicht nur nicht sinnvoll, sondern mindestens fahrlässig ist. In meinen Augen ist es auch keine gute Ausrede zu glauben, an der Stelle eine derart schlechte Idee verwirklichen zu können, weil in Berlin oder in irgendeiner anderen Großstadt gefühlt noch schlechtere Idee verwirklicht werden, in dem dort noch dichter an die Autobahn gebaut wird. Dort hat man eine geschlossene Blockbebauung und die ist etwas schützender als der offene Baustil, der hier vorgesehen ist. Die bei uns vorherrschenden Westwinde können dann die Schadstoffe direkt in dieses angedachte Wohngebiet hineintragen und darum bin ich nach wie vor der Meinung, dass ein Gewerbegebiet an dieser Stelle viel besser ist. Dort arbeiten gesunde erwachsene Menschen maximal 8 bis 10 Stunden am Tag, während eine Nutzung zu Wohnzwecken bedeutet, dass auch Kinder oder auch alte Menschen 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche in dieser Gegend verbringen. Das ist in meinen Augen nicht vertretbar.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 167/20:

Die DS-Nr. 167/20 wird mehrheitlich beschlossen.