Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 5, Befangen: 1

Auf Grund des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nimmt Herr Gutheins an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

 

Beschlussvorschlag:

Mit der Essenversorgung der Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow (Eigenherd-Schule, Steinweg-Schule, Grundschule Auf dem Seeberg, Maxim-Gorki-Gesamtschule) wird ab dem 09.08.2021 die Firma Sodexo SCS GmbH beauftragt.

Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit bis zum 20. August 2022 geschlossen und beinhaltet 3 Verlängerungsoptionen von jeweils einem Schuljahr bis zum Ferienende.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 054/21 beteiligen sich:

- Frau Scheib

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

- Herr Templin

- Frau Schwarzkopf

- Herr Bültermann

- Herr Grubert

- Herr Hahn

 

 

Diskussionsinhalt:

Die Mitglieder des Hauptausschusses kritisieren scharf und machen ihr Unbehagen deutlich, dass die Vergabeentscheidung für das Schulessen nicht im Schul-, Kultur- und Sozialausschuss vorher vorgestellt und diskutiert wurde. Nach wie vor steht man der Fa. Sodexo ablehnend gegenüber. Weiterhin fehlen die Anlagen zur Wertung. Eine Aufwertung des Schulessens wird gewünscht, auch im Hinblick auf Esskultur. Der Wunsch nach einem regionalen Anbieter steht auch im Raum, wobei es sich um eine europaweite Ausschreibung handelte und sich kein Anbieter aus der Region beworben hat. Auch die Möglichkeit einer Vertragskündigung wird diskutiert.

       Herr Grubert schlägt vor, gleich nach der Sommerpause die Angelegenheit im Schul-,       Kultur- und Sozialausschuss zu besprechen, um eine Überprüfung und Kontrolle des      Schulessens vorzubereiten.

 

 

Herr Templin zu Protokoll:

„Das, was der Bürgermeister vorgetragen hat, sind ja formale Aspekte einer Vergabeentscheidung. Das heißt, in dem Moment sozusagen, wo alle Vergabedinge eingehalten worden sind, in transparenter und für uns, die wir endabstimmend sind, in nachvollziehbarer Form dargestellt, gibt es tatsächlich für uns – weil uns die Richtung nicht passt – wenig Möglichkeiten, dagegen zu stimmen. Als Gemeindevertreter erwarte ich allerdings, wenn ich eine Vergabeentscheidung treffen muss, wie ich sie jetzt eben auch treffen werde, dass mir alle entsprechenden Informationen auch transparent dargestellt werden. Aus dem, was vorher gesagt worden ist, ist das nicht so. Das heißt, in den mir vorliegenden Unterlagen kann ich die Vergabeentscheidung nicht nachvollziehen. Das hätte man heilen können, wenn man die Firma, die die Ausschreibungsergebnisse bewertet, vorher zur Darlegung ihrer Gründe im Schul-, Kultur- und Sozialausschuss befragt hätte. Das ist nicht passiert. Das ist auch nicht in der Vorlage in entsprechender Form transparent dargestellt worden. Aus der reinen formalen Verantwortlichkeit kann meine Entscheidung – und das ist auch der Grund für mein Abstimmungsverhalten – kann ich nur dagegen stimmen.“

 

 

       Der Beschlussvorschlage wird ergänzt:

            Die Gemeindevertretung wird eine 1. Überprüfung des Standards im Herbst 2021   vornehmen.

 

Persönliche Erklärung von Frau Dr. Bastians-Osthaus:

„Ich werde mich bei der Abstimmung enthalten, weil die Anlagen zur Wertung fehlen.“

 


Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 054/21 wird unter Beachtung der Ergänzung des Beschlussvorschlages mehrheitlich zugestimmt.