Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Kleinmachnow leistet zur Förderung des Wohnungsbaus eine Einlage in die Kapitalrücklage der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) in Höhe von 7,5 Mio €.

 

Die Einlage soll durch Barmittel in folgenden Schritten erfolgen:

 

1.)        Zum 1. April 2022 durch Einlage in Höhe von 2 Mio €,

2.)        zum 1. April 2023 durch Einlage in Höhe von 3 Mio €,

3.)        zum 1. April 2024 durch Einlage in Höhe von 2,5 Mio €.

 

Mit der Einzahlung soll der Bau von preiswerten, energetisch und ökologisch hochwertigen Wohnungen ermöglicht werden, die mit den Klimaschutzzielen der Bundesrepublik Deutschland und dem Klimaschutzprogramm der Gemeinde Kleinmachnow übereinstimmen.

Als ökologisch hochwertig werden Bauwerke, die von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zertifiziert sind, verstanden.

Bei Bezug sollen 75 % der Wohnungen zu 8,00 Euro/m² und 25 % der Wohnungen zu 12,00 Euro/m² vermietet werden. Die Wohnungsvergabe wird durch eine Vergaberichtlinie geregelt.

 

Anlagen

Anlage 1 – Auszug aus dem B-Plan

Anlage 2 - Modellrechnung


Herr Grubert erläutert die vorliegende Drucksache.

 

 

Ø  Herr Templin nimmt ab 18:45 Uhr an dieser Sitzung teil.

Somit sind 7 Gemeindevertreter anwesend.

 

 

Herr Templin merkt an, dass die von Herrn Grubert erwähnte Vergaberichtlinie für die dann zu vermietenden Wohnungen, eine interne Angelegenheit der gewog ist. Aus seiner Sicht fehlt die Kalkulation von Seiten der gewog.

Er sieht die Gefahr, dass durch ein Vorhaben dieser Form, möglicherweise ein Minus-Ergebnis in der Bilanz ausgewiesen werden könnte. Dies könnte dazu führen, dass dann auf anderer Ebene versucht wird, dass Ergebnis auszugleichen, zum Beispiel durch Mietpreiserhöhungen.

Herr Templin möchte von Herrn Grubert wissen, ob er seine Darstellung teilt und wie er gedenkt, perspektivisch damit umzugehen, wenn sich dieses Bauvorhaben negativ auf die Ertragslage der gewog auswirkt. Wie wird sichergestellt, dass das eventuelle negative Ergebnis nicht durch die Erhöhung der Bestandsmieten ausgeglichen wird.

Herr Grubert nimmt Bezug auf die Frage von Herrn Templin und teilt mit, dass er seine Ausführungen nicht generell teilen kann. In einigen Teilen sind sie aber richtig.

Der Unterschied, warum Herr Grubert seine Ausführung nicht teilt, liegt darin, dass Herr Templin der Meinung ist, dass die Gemeinde sich mit einem jährlichen Zuschuss an diesem Bauvorhaben beteiligen könnte. Dies ist laut Herrn Grubert nicht möglich. Der Grund dafür ist, dass die Bau- und Grundstückskosten momentan „explodieren“. Das Bauvorhaben kann nur dann mit kostengünstigen Mieten realisiert werden, wenn der Anteil der Eigenkapitalleistungen hoch ist.

Ohne die Erhöhung der Einlage in die Kapitalrücklage kann kein sozialer Wohnungsbau mehr

realisiert werden.

Es ist nicht ausgeschlossen, laut Herrn Grubert, dass die Baukosten höher werden als bisher kalkuliert. Bilanziell müssen die Abschreibungen berücksichtigt werden. In der Liquidität könnte es dadurch zu einem „Problem“ kommen. Wenn das so wäre, könnte dies durch eine weitere Einlage in die Kapitalrücklage minimiert werden. Auch das wäre gegenüber einem jährlichen Zuschuss kostengünstiger.

Herr Dr. Vosseler kann dies aus Verwaltungssicht nachvollziehen, aus ökonomischer Sicht aber nicht. Er vertritt die Meinung, dass dies hier eine „Milchmädchenrechnung“ ist, wenn das Eigenkapital hoch gezogen wird um eine Wirtschaftlichkeit darzustellen.

Herr Grubert macht aber deutlich, dass ein Wohnungsbau im Speckgürtel eine Geldanlage ist.

Herr Warnick berichtet, dass dieses Wohnungsbauvorhaben schon einen langen Vorlauf hat. Er hat schon damals vor einer Verzögerung des Vorhabens gewarnt. Je später die Umsetzung erfolgt dauert, umso teurer wird es. Aus seiner Sicht ist dieses Bauvorhaben eine politische Entscheidung. Eine soziale Durchmischung der Mieter im Wohnungsneubau ist nur umsetzbar, wenn ein Zuschuss durch die Kommune erfolgt. Weiterhin sieht Herr Warnick es für zwingend erforderlich, dass eine Vergaberichtlinie vorliegen muss, um eine soziale Mischung auch wirklich zu erreichen.

Er spricht sich für dieses Vorhaben aus und bittet um Zustimmung der vorliegenden Drucksache.

Herr Templin vertritt die Meinung, dass die Größe des Vorhabens uns dazu verleiten muss, präzise zu sein.

Über jeglichen Fortschritt des Bauvorhabens sollte die gewog regelmäßig informieren.

Herr Krüger erinnert sich daran, dass in den 90iger Jahren sehr viele Grundstücke in die Kapitalrücklage der gewog übergeben wurden. Wie hoch ist der Wert?

Herr Grubert geht davon aus, dass die gewog diese Zahl nennen kann. Er wird Frau Schmidt, Geschäftsführerin der gewog bitten, im nichtöffentlichen Teil der nächsten Gemeindevertretersitzung darüber zu berichten. Eine entsprechende vertrauliche Information wird den Mitgliedern des Finanzausschusses zugehen.    

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr. 067/21 zur Abstimmung.

 

 


 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 067/21 erfolgt mit 4 Ja-Stimmen,

0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

 

Frau Linke war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Grubert, Herr Templin, Herr Dr. Vosseler, Herr Warnick und Herr Krüger.