Beschlussvorschlag:

1)      Für die Grundstücke im Bereich „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552, 1552, 1553 und Teile der Flurstücke 509 u. 527) soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ aufgestellt werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 dargestellt.

2)      Mit dem Bebauungsplan sollen auf den Grundstücken im Geltungsbereich durch Festsetzung u.a. einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 und von überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenstern“) die Voraussetzungen für eine behutsame ergänzende Wohnbebauung und für einen möglichst umfassenden Baumerhalt geschaffen werden. Weitere, insbesondere gestalterischen Festsetzungen sollen sich an den Regelungen im angrenzenden Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ orientieren.

3)      Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4)      Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 103/21 beteiligen sich:

- Frau Sahlmann

- Herr Templin

- Frau Scheib

- Herr Warnick

- Herr Liebrenz

- Herr Schubert

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

- Herr Bültermann


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 103/21 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 04.11.2021 zu setzen.