Sitzung: 16.06.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 083/11
1. Der
Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für
die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt.
2. Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB an Hand des Vorentwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für das Gebiet in
Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu
unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird als Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen
1. Geltungsbereich
2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“
2. Bebauungsplan-Vorentwurf
- Planzeichnung (Stand: 16.05.2011)
3. Bebauungsplan-Vorentwurf
- Textliche Festsetzungen – Gegenüberstellung KLM-003-c „Eigenherd Süd“ i. d.
F. der 1. Änderung und Vorentwurf (Stand: 16.05.2011)
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Erläuterungen zur Drucksache durch den
Bürgermeister Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 083/11 beteiligen sich:
Es findet
keine Aussprache statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 083/11:
Die DS-Nr.
083/11 wird mehrheitlich beschlossen.