Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

1.    Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ für die Grundstücke Im Hagen 13 und 15 a-g wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an Hand des Vorentwurfes über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird als Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1.    Geltungsbereich 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“

2.    Bebauungsplan-Vorentwurf - Planzeichnung (Stand: 16.05.2011)

3.    Bebauungsplan-Vorentwurf - Textliche Festsetzungen – Gegenüberstellung KLM-003-c „Eigenherd Süd“ i. d. F. der 1. Änderung und Vorentwurf (Stand: 16.05.2011)

 

 

·         Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 083/11 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 083/11:

Die DS-Nr. 083/11 wird mehrheitlich beschlossen.