Sitzung: 09.01.2023 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 002/23
Herr Ernsting:
erläutert einleitend.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Frau Sahlmann, Herr Dr.
Braun, Herr Prof. Sommer, Frau Dr. Fischbach, Herr Wolschon
Diskussionspunkte sind:
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Diese ursprünglich baulich nicht genutzte
Fläche wurde in den 1970er Jahren vom Geräte- und Reglerwerk mit zwei
Hochhäusern bebaut. Die wurden nach der Wende zunächst von der Fa. Siemens und
später von der Hoffbauer-Stiftung übernommen. Seitdem erfolgt eine
scheibchenweise Nachverdichtung.
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Wir wollen die Verkehrswende - und nun
sollen hier ein vierstöckiges Parkhaus und zusätzliche Wohnbebauung realisiert
werden?
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Die Hoffbauer-Schulen brauchen zwar eine
Erweiterung, z.B. um Sportflächen. Eine Wohnbebauung bei dem eng begrenzten
Flächenangebot ist aber ungünstig.
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Wohnen auf einem Schulcampus ist sehr
wünschenswert, da es den Campus außerhalb der eigentlichen Unterrichtszeiten
belebt und kurze Wege zwischen Wohnen und Arbeiten schafft.
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Wurde über Tiefgaragenparkplätze
nachgedacht?
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Aktuell ist die Fläche, die künftig bebaut
werden soll, ein Parkplatz, also für nichts anderes zu gebrauchen. Inzwischen
gibt es Parkhäuser in „schön“, auf die Solaranlagen gesetzt und in denen im
Erdgeschoss Fahrräder untergebracht werden können. Auch Fassadenbegrünung ist
bei einem Parkhaus möglich.
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Beim bevorstehenden „Workshopverfahren“, im
Vorfeld des Bebauungsplan-Verfahrens, sollte nicht nur auf „Masse“ / Baumasse
gesetzt werden. Insbesondere das für Wohnzwecke bisher angedachte Volumen ist
im Workshopverfahren noch einmal kritisch zu hinterfragen und auf eine für den
Standort tatsächlich verträgliche Bebauung zu begrenzen. Das muss wesentlicher
Bestandteil der Aufgabenstellung für die Planungsbüros werden. Auch ist eine
Abstimmung mit den Nachbarkommunen, insbesondere mit Stahnsdorf wichtig.
Antworten
zu Diskussionspunkten:
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Gegenstand der Machbarkeitsstudie wird auch
die verkehrliche Anbindung sein. Bei der Wohnbebauung ist eine Belegungsbindung
durch den Landkreis PM geplant für Menschen in schwierigen sozialen Lagen. Wir
stehen jedoch noch am Anfang der Verfahren, es erfolgen mit dem
Aufstellungsbeschluss noch keine endgültigen Festlegungen.
Abstimmungsergebnis:
5 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen