Sitzung: 26.06.2023 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 047/23
1. Das
Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-6 „Celsiusstraße / Ecke Pascalstraße“,
vgl. Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 109/22 vom 15.12.2022, wird unter der
geänderten Bezeichnung
„1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“
für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537“
weitergeführt. Die
Abgrenzung des Geltungsbereiches, wie in Anlage 1 dargestellt, bleibt von
der Änderung der Verfahrensbezeichnung unberührt.
Die
neue Verfahrensbezeichnung ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet
(Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1,
Flurstück 4537 (Anlage 2) und die Begründung werden gebilligt.
3. Der
Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist
rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
4. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
5. Der
Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher
abgesehen.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen,
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 047/23
beteiligt sich:
- Herr Templin
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 047/23 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
12.07.2023 zu setzen.