1.   Das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-c-6 „Celsiusstraße/Ecke Pascalstraße“, vgl. Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 109/22 vom 15.12.2022, wird unter der geänderten Bezeichnung

„1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537“ weitergeführt. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches, wie in Anlage 1 dargestellt, bleibt von der Änderung der Verfahrensbezeichnung unberührt.

Die neue Verfahrensbezeichnung ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.   Der Entwurf der 1 Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537 (Anlage 2) und die Begründung werden gebilligt.

3.   Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.   Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

5.   Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3

·       Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 (Stand: 01.06.2023)

·       Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 mit Verortung des Änderungsbereich der 1. Änderung

·       Gegenüberstellung der Textlichen Festsetzungen

Nur zur Information:

·       Aufstellungsbeschluss KLM-BP-006-c-6 „Celsiusstraße/Ecke Pascalstraße“ vom 15.12.2022 (DS-Nr. 109/22)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 047/23 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 047/23:

Die DS-Nr. 047/23 wird einstimmig beschlossen.