Sitzung: 12.07.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 047/23
„1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“
für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537“ weitergeführt. Die
Abgrenzung des Geltungsbereiches, wie in Anlage 1 dargestellt, bleibt von
der Änderung der Verfahrensbezeichnung unberührt.
Die neue
Verfahrensbezeichnung ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der
Entwurf der 1 Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet
(Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1,
Flurstück 4537 (Anlage 2) und die Begründung werden gebilligt.
3. Der
Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist
rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
5. Der
Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher
abgesehen.
Anlagen
· Abgrenzung
des Geltungsbereiches 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3
· Entwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 (Stand: 01.06.2023)
· Auszug
aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-006-c-3 mit Verortung des
Änderungsbereich der 1. Änderung
· Gegenüberstellung
der Textlichen Festsetzungen
Nur zur Information:
· Aufstellungsbeschluss
KLM-BP-006-c-6 „Celsiusstraße/Ecke Pascalstraße“ vom 15.12.2022 (DS-Nr. 109/22)
Ø Erläuterungen
zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 047/23 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet
nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
047/23:
Die DS-Nr. 047/23 wird
einstimmig beschlossen.