Beschlussvorschlag:

1.      Für das in Anlage 4 dargestellte Vorhaben Abriss Garage, Neuerrichtung Terrasse, Stellplätze und Schuppen auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 44, 44a wird gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 58 Abs. 6 und § 61 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) eine Ausnahme von der Veränderungssperre mit folgenden Maßgaben zugelassen:

-     Die Grundfläche der Hauptanlagen darf entsprechend dem gebilligten Bebauungsplan-Vorentwurf vom 11.02.2021 (DS-Nr. 074/20) die maximale GRZ von 0,35 zuzüglich der Flächen für Nebenanlagen gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO), insgesamt 406,4 m², nicht überschreiten.

-     Das dargestellte Vorhaben hat im Übrigen insbesondere die gemäß § 6 Abs. 8 BbgBO vorgeschriebenen Regelungen über das Abstandsflächenrecht (Grenzbebauung) einzuhalten.

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 086/23 wird einstimmig zugestimmt.