Sitzung: 18.09.2023 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 086/23
1.
Für das in Anlage 4 dargestellte
Vorhaben Abriss Garage, Neuerrichtung
Terrasse, Stellplätze und Schuppen auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 44, 44a
wird gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 58
Abs. 6 und § 61 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) eine Ausnahme von
der Veränderungssperre mit folgenden Maßgaben zugelassen:
- Die
Grundfläche der Hauptanlagen darf entsprechend dem gebilligten Bebauungsplan-Vorentwurf
vom 11.02.2021 (DS-Nr. 074/20) die maximale GRZ von 0,35 zuzüglich der Flächen
für Nebenanlagen gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 Baunutzungsverordnung
(BauNVO), insgesamt 406,4 m², nicht überschreiten.
- Das
dargestellte Vorhaben hat im Übrigen insbesondere die gemäß § 6
Abs. 8 BbgBO vorgeschriebenen Regelungen über das Abstandsflächenrecht
(Grenzbebauung) einzuhalten.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde
Kleinmachnow schriftlich zu informieren.
Herr
Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende
Beschlussvorlage.
Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 086/23 wird einstimmig
zugestimmt.