Sitzung: 08.01.2024 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 126/23
Herr Lutter:
führt ein. Die dargestellten Werbeanlagen stimmen mit den Vorgaben der
Werbeanlagensatzung und dem Vorentwurf zum Bebauungsplans KLM-BP-053 überein.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Herr
Bültermann, Herr Dr. Braun, Frau Klostermann, Frau Masche
Diskussionspunkte
sind:
-
Die
Werbung wirkt durch ihre Größe aggressiv. Schade, dass wir eine Satzung haben,
die so etwas zulässt.
-
Gibt
es Maßbegrenzungen für Leuchtwerbung?
Antworten:
-
Zur
Maßbegrenzung: Entscheidend für die Prüfung des Antrags war nicht die
zeichnerische Darstellung, die unzutreffend sein dürfte. Entscheidend sind die
in Anlage 3 zu dieser Drucksache schriftlich genannten Maße. Laut
Werbeanlagensatzung darf von Leuchtwerbung keine Störungen für die Umgebung
ausgehen.
-
Die
Verwaltung kann wird zur nächsten Sitzung die geltenden Reglungen zu
Werbeanlagen auf privaten Grundstücken und auf öffentlichen Flächen zur
Verfügung stellen und einen Überblick geben.
Abstimmungsergebnis:
5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2
Enthaltungen – Einstimmig empfohlen