Sitzung: 22.01.2024 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 126/23
Beschlussvorschlag:
1) Die Gemeinde
Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen
gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Ausnahme von der
Veränderungssperre für das in Anlage 4 dargestellte Vorhaben (Installation
von Werbeanlagen) auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 44.
2) Das in Anlage 4 dargestellte Vorhaben wird befürwortet. Es entspricht den
beabsichtigten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-053 „Gebiet
östlich OdF-Platz“ und ist auch auf der Grundlage des bisherigen Planungsrechts
(§ 34 BauGB) zustimmungsfähig.
3) Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 36
Abs. 2 BauGB.
4) Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragstellenden über diesen
Beschluss des Hauptausschusses schriftlich zu informieren.
Herr Ernsting, Fachbereichsleiter
Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 126/23
beteiligt sich:
- Herr Bültermann
- Frau Pichl
Herr Bültermann zu Protokoll:
Herr Bültermann möchte festgehalten haben,
dass die Glasfaserfolie an der Scheibe definitiv keine Werbefläche ist. Herr
Ernsting bestätigt das und kontrolliert das.
Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 126/23 wird
einstimmig zugestimmt.