Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)      Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu einer Ausnahme von der Veränderungssperre für das in Anlage 4 dargestellte Vorhaben (Installation von Werbeanlagen) auf dem Grundstück Karl-Marx-Straße 44.

2)      Das in Anlage 4 dargestellte Vorhaben wird befürwortet. Es entspricht den beabsichtigten künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ und ist auch auf der Grundlage des bisherigen Planungsrechts (§ 34 BauGB) zustimmungsfähig.

3)      Die Gemeinde Kleinmachnow erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB.

4)      Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragstellenden über diesen Beschluss des Hauptausschusses schriftlich zu informieren.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 126/23 beteiligt sich:

- Herr Bültermann

- Frau Pichl

 

Herr Bültermann zu Protokoll:

Herr Bültermann möchte festgehalten haben, dass die Glasfaserfolie an der Scheibe definitiv keine Werbefläche ist. Herr Ernsting bestätigt das und kontrolliert das.


Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 126/23 wird einstimmig zugestimmt.