Sitzung: 03.11.2011 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 144/11
1. Der Entwurf der 2. Änderung
des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ sowie die Begründung werden in
der vorliegenden Fassung vom19.09.2011 gebilligt.
2. Der Entwurf und die
Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu
machen.
3. Den berührten Behörden
und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
4. Das Änderungsverfahren
wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Anlagen
1. Geltungsbereich 2.
Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ Bebauungsplanentwurf
(Stand 19.09.2011), bestehend aus
2. Teil A – Planzeichnung
3. Teil B – textliche
Festsetzungen
4. Begründung, Stand
19.09.2011
Ø
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 144/11 beteiligen sich:
Herr Musiol
Frau von Törne
Herr Dr. Klocksin
Herr Lippoldt
Frau Schwarzkopf zu Protokoll
Ich werde dieser Beschlussvorlage zustimmen, um
Schaden von den Anwohnern abzuwenden, habe aber tatsächlich meine Bedenken,
dass dies Schule macht. Es müssen sich Gedanken gemacht werden, wie in Zukunft
verhindert werden kann, dass eine ähnliche Situation eintritt.
Abstimmung
zur DS-Nr. 144/11:
Die DS-Nr. 144/11 wird mehrheitlich beschlossen.