Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom19.09.2011 gebilligt.

2.    Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.    Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

Anlagen

1.    Geltungsbereich 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-003-c „Eigenherd Süd“ Bebauungsplanentwurf (Stand 19.09.2011), bestehend aus

2.    Teil A – Planzeichnung

3.    Teil B – textliche Festsetzungen

4.    Begründung, Stand 19.09.2011

 

 

Ø       Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 144/11 beteiligen sich:

Herr Musiol

Frau von Törne

Herr Dr. Klocksin

Herr Lippoldt

 

 

Frau Schwarzkopf zu Protokoll

Ich werde dieser Beschlussvorlage zustimmen, um Schaden von den Anwohnern abzuwenden, habe aber tatsächlich meine Bedenken, dass dies Schule macht. Es müssen sich Gedanken gemacht werden, wie in Zukunft verhindert werden kann, dass eine ähnliche Situation eintritt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 144/11:

Die DS-Nr. 144/11 wird mehrheitlich beschlossen.