Sitzung: 16.11.2011 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 176/11
1. Der
Änderungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 umfasst
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis den in Anlage 1 gekennzeichneten
Bereich. Die Anpassung des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der
2. Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13
(vgl. Anl. 3, Blatt 3) sowie die dazugehörige textliche
Begründung werden gebilligt.
3. Der 2. Entwurf, die
Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m.
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich
bekannt zu machen.
4. Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Frau Neidel erläutert die Beschlussvorlage.
Die Maßgaben des Bauausschusses wurden für die
DS-Nr. 175/11 und 176/11 verteilt.
Herr
Lippoldt zu Protokoll:
Eine Verständnisfrage zur Ziffer 5 auf Seite 2
von 4 in der Anlage 5. Hier geht es um das Grundstück Eigenherdschule/Bannwald.
Dort sollen jetzt auch Teilflächen für den Wald arrondiert werden. Die Flächen
sollen gemäß dem Maßnahmenkonzept zum Bannwald als Waldflächen gesichert und
entwickelt werden. Sie werden daher unabhängig von der realen Nutzung als Wald
dargestellt. Verstehe ich das jetzt richtig, dass Sie unabhängig von der
heutigen Nutzung als Wald dargestellt werden oder ist diese Nutzung auch in
Zukunft unabhängig vom Wald möglich, dann gebe das ja keinen Sinn? Der
Schlusssatz jedoch wieder erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bannwaldkonzept.
Die Darstellung von Wald würde meine Frage eigentlich beantworten, aber ich
hätte das gerne von Ihnen gewusst.
Antwort
Frau Neidel:
Wir hatten das Barackengrundstück, ehemals
Schulgrundstück, als Gemeinbedarfsfläche im Flächennutzungsplan dargestellt,
hatten dort auch in den 90er Jahren immer noch Entwicklungsmöglichkeiten für
eine Kita z. B. gesehen. Dieses Entwicklungsziel ist aufgegeben worden, war
auch durch den Bürgermeister so kundgetan und mit der 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird jetzt die Walddarstellung übernommen – arrondiert –
in den Wald mit einbezogen.
Herr
Lippoldt:
Also nicht mehr Fläche für Gemeinbedarf?
Frau
Neidel: Nein
- nicht mehr Fläche für Gemeinbedarf, sondern jetzt Wald.
Der UVO-Ausschuss stimmt der Beschlussvorlage mit
folgender Maßgabe zu:
Die Anregungen der 4 Bürger, die sich im Rahmen
der öffentlichen Auslegung zu den Grundstücken Flur 13, Flurstücke 225, 227,
228 geäußert haben, sollen berücksichtigt werden.
Danach sind diese Grundstücke wie in der bisher
wirksamen FNP-Fassung als „Grünfläche“ darzustellen.
Die 6 weiteren angrenzenden Flurstücke 217,
222/1, 222/2, 223, 224 und 226 sind mit einzubeziehen. (Die Gesamtfläche ist in
der Anlage grau unterlegt.)
Abstimmung
der Maßgabe:
5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen = einstimmig empfohlen
Abstimmung
der DS-Nr. 176/11 mit Maßgabe:
5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltung =
einstimmig empfohlen
An der
Diskussion beteiligten sich:
Herr Dr. Klocksin, Herr Gutheins, Herr Lippoldt,
Herr Musiol, Frau Sahlmann