Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Der Änderungsbereich der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 umfasst ent­sprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis den in Anlage 1 gekennzeich­neten Bereich. Die Anpassung des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Der 2. Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-13 (vgl. Anl. 3, Blatt 3) sowie die dazugehörige textliche Begründung werden gebilligt.

3.    Der 2. Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

4.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außer­dem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

Frau Neidel erläutert die Beschlussvorlage.

Die Maßgaben des Bauausschusses wurden für die DS-Nr. 175/11 und 176/11 verteilt.

 

Herr Lippoldt zu Protokoll:

Eine Verständnisfrage zur Ziffer 5 auf Seite 2 von 4 in der Anlage 5. Hier geht es um das Grundstück Eigenherdschule/Bannwald. Dort sollen jetzt auch Teilflächen für den Wald arrondiert werden. Die Flächen sollen gemäß dem Maßnahmenkonzept zum Bannwald als Waldflächen gesichert und entwickelt werden. Sie werden daher unabhängig von der realen Nutzung als Wald dargestellt. Verstehe ich das jetzt richtig, dass Sie unabhängig von der heutigen Nutzung als Wald dargestellt werden oder ist diese Nutzung auch in Zukunft unabhängig vom Wald möglich, dann gebe das ja keinen Sinn? Der Schlusssatz jedoch wieder erfolgt in Übereinstimmung mit dem Bannwaldkonzept. Die Darstellung von Wald würde meine Frage eigentlich beantworten, aber ich hätte das gerne von Ihnen gewusst.

 

Antwort Frau Neidel:

Wir hatten das Barackengrundstück, ehemals Schulgrundstück, als Gemeinbedarfsfläche im Flächennutzungsplan dargestellt, hatten dort auch in den 90er Jahren immer noch Entwicklungsmöglichkeiten für eine Kita z. B. gesehen. Dieses Entwicklungsziel ist aufgegeben worden, war auch durch den Bürgermeister so kundgetan und mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wird jetzt die Walddarstellung übernommen – arrondiert – in den Wald mit einbezogen.

 

Herr Lippoldt: Also nicht mehr Fläche für Gemeinbedarf?

Frau Neidel: Nein - nicht mehr Fläche für Gemeinbedarf, sondern jetzt Wald.

 

Der UVO-Ausschuss stimmt der Beschlussvorlage mit folgender Maßgabe zu:

 

Die Anregungen der 4 Bürger, die sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung zu den Grundstücken Flur 13, Flurstücke 225, 227, 228 geäußert haben, sollen berücksichtigt werden.

Danach sind diese Grundstücke wie in der bisher wirksamen FNP-Fassung als „Grünfläche“ darzustellen.

Die 6 weiteren angrenzenden Flurstücke 217, 222/1, 222/2, 223, 224 und 226 sind mit einzubeziehen. (Die Gesamtfläche ist in der Anlage grau unterlegt.)

 

Abstimmung der Maßgabe: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen = einstimmig empfohlen

Abstimmung der DS-Nr. 176/11 mit Maßgabe:

5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltung = einstimmig empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Dr. Klocksin, Herr Gutheins, Herr Lippoldt, Herr Musiol, Frau Sahlmann