Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Die Gemeindevertretung beschließt, nachfolgende Grundstücke zum Verkauf anzubieten. Ziel ist:

 

1.    die Grundstücke Grasweg 18 und Sperberfeld 12,

2.    die Grundstücke Förster-Funke-Allee 109 und 111,

3.    die Grundstücke hinter Zehlendorfer Damm 109, hinter Zehlendorfer Damm 113a und hinter Zehlendorfer Damm 115

 

zu veräußern.

 

Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung der jeweiligen Grundstückskaufverträge beauftragt.

Alle Kosten des Verfahrens einschließlich der Steuern tragen die jeweiligen Erwerber.

 

 

Anlagen

1-3 Liegenschaftsauszüge

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

Änderungsantrag von Herrn Burkardt – Der Punkt 2 ist aus der DS-Nr. 177/11 herauszulösen und als einzelner Beschluss im I. Quartal 2012 vorzulegen.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 177/11 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Burkardt

 

 

Herr Lippoldt zu Protokoll

In dieser Wohnsiedlung wohnen Familien mit Kindern und Sie schreiben in der Vorlage Förster-Funke-Allee 109/111:“ Die Grundstücke sind bebaubar mit dreigeschossigen Wohngebäuden“. Ich bitte jetzt um eine klare Aussage zu Protokoll, was der Bebauungsplan dort heute zulässt. Wenn es so ist, dass dort nur Wohngebäude errichtet werden sollen, nach meiner Kenntnis zweigeschossige, dann sind alle, die dort hingezogen sind und demnächst mit Gewerbebetrieb konfrontiert werden, hinters Licht geführt worden. Da kann ich nur sagen, Schönefeld ist überall, auch in Kleinmachnow. Das kann nicht sein. Was planen Sie dort für die Zukunft?

 

 

Frau Neidel, FBL Bauen/Wohnen, zu Protokoll

Dort handelt es sich um den Bebauungsplan KLM-BP-019. Die Fläche, von der hier die Rede ist, ist festgesetzt als WA 02, allgemeines Wohngebiet. Zulässig ist eine Grundfläche von 0,4 GRZ, Geschossfläche GFZ 1,2. Maximale zulässige Höhe und Anzahl der Vollgeschosse ist 3. Die Traufhöhe ist mit 11,0m festgesetzt. Die Bauweise ist offen, nur Einzel-, Doppel- und Hausgruppen. Für die Bauweise gibt es noch eine Beschränkung; maximal 2 Wohnungen pro Wohngebäude. Wenn es sich um eine Hausgruppe handeln würde, wären 2 Wohnungen pro Hausgruppensegment zulässig. Zulässig im allgemeinen Wohngebiet sind aber auch Versorgungsanlagen, allerdings keine großflächigen.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 177/11 beteiligen sich:

Herr Musiol

Herr Singer

Frau Sahlmann

 

 

Ø     Punkt 2 der DS-Nr. 177/11 wird durch den Bürgermeister zurückgezogen. Es werden nur die Punkte 1 und 3 des Beschlusses abgestimmt.

 

 

An der weiteren Aussprache zur spezifizierten DS-Nr. 177/11 beteiligen sich:

Herr Templin

Herr Grützmann

Herr Dr. Klocksin

Frau Dr. Kimpfel

 

 

Abstimmung zur spezifizierten DS-Nr. 177/11:

Die DS-Nr. 177/11 wird mehrheitlich abgelehnt.