Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 2, Befangen: 1

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) – BauGB – die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“ (vgl. Anlage 2) als Satzung.

2. Die Begründung i. d. F. vom 26.03.2012 wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM_BP-021 „Dreilinden“

2.    1. Änderung KLM-BP-021 „Dreilinden“ (Teil A Planzeichnung)

3.    Begründung, Stand 26.03.2012

 

 

Ø     Nach § 22 BbgKVerf erklärt sich Herr Schmidt als befangen und nimmt nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 043/12 teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 044/12:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 044/12:

Die DS-Nr. 044/12 wird mehrheitlich beschlossen.