Sitzung: 03.05.2012 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 059/12
1. Der Entwurf des
Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ sowie die Begründung werden in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf, die
Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i.
V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig
öffentlich bekanntzumachen.
3. Die Behörden (Träger
öffentlicher Belange) sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.
Anlagen
1. Kennzeichnung des
Geltungsbereiches KLM-BP-023 „Alleewäldchen“
2. Bebauungsplanentwurf,
Stand 16.05.2011 (03.05.2012)
Ø
Erläuterungen
zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.
An der
Aussprache zur DS-Nr. 059/12 beteiligen sich:
Frau Scheib
Frau Neidel, FBL Bauen/Wohnen
Abstimmung
zur DS-Nr. 059/12:
Die DS-Nr. 059/12 wird einstimmig beschlossen.