Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-023 „Alleewäldchen“ sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.    Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

3.    Die Behörden (Träger öffentlicher Belange) sollen von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

 

Anlagen

1.    Kennzeichnung des Geltungsbereiches KLM-BP-023 „Alleewäldchen“

2.    Bebauungsplanentwurf, Stand 16.05.2011 (03.05.2012)

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 059/12 beteiligen sich:

Frau Scheib

Frau Neidel, FBL Bauen/Wohnen

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 059/12:

Die DS-Nr. 059/12 wird einstimmig beschlossen.