Sitzung: 04.03.2013 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 014/13
Herr Ernsting
Erläutert einleitend
Nach Prüfung kann
der Zulassung der Befreiung von der Festsetzung der maximal zulässigen
GR/Hauptanlage nicht zugestimmt werden. Die beantragte Befreiung berührt
Grundzüge der Planung. Wegen des Orts- und Landschaftsbildes, insbesondere im
Hinblick auf den Altbaumbestand wurde die max. zulässige GR auf 200 m²
Hauptanlage begrenzt. Die Überschreitung in dem hier beantragten Umfang würde
eine Abkehr vom planerischen Konzept darstellen. Aus Sicht der Verwaltung wird
eine Befreiung von Festsetzungen des B-Planes deshalb nicht befürwortet.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Frau Scheib, Herr
Schmidt
Abstimmungsergebnis:
7
Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt