Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting

Erläutert einleitend

Nach Prüfung kann der Zulassung der Befreiung von der Festsetzung der maximal zulässigen GR/Hauptanlage nicht zugestimmt werden. Die beantragte Befreiung berührt Grundzüge der Planung. Wegen des Orts- und Landschaftsbildes, insbesondere im Hinblick auf den Altbaumbestand wurde die max. zulässige GR auf 200 m² Hauptanlage begrenzt. Die Überschreitung in dem hier beantragten Umfang würde eine Abkehr vom planerischen Konzept darstellen. Aus Sicht der Verwaltung wird eine Befreiung von Festsetzungen des B-Planes deshalb nicht befürwortet.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Scheib, Herr Schmidt


Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt