Betreff
Festlegung der künftigen Gestaltung und Verkehrsführung im Bereich Adolf-Grimme-Ring (Süd)
Vorlage
DS-Nr. 100/13
Art
Beschlussvorlage

Bis zur Inbetriebnahme der „Grundschule Auf dem Seeberg“ und des Hortes „Am Hochwald“ auf dem Grundstück Flur 8, Flurstück 1866 („Adolf-Grimme-Ring 7“) ist die Erreichbarkeit des Standortes für Fußgänger und Radfahrer im Sinne sicherer Schulwege zu verbessern.

Dazu wird der Adolf-Grimme-Ring (Süd) entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Konzept umgestaltet. Wesentliche Elemente dieser Umgestaltung sind:

1)         Herstellung Mischverkehrsfläche („verkehrsberuhigter Bereich“),

2)         Einführung Einbahnstraßen-Regelung (zulässige Fahrtrichtung nur von West nach Ost),

3)         Pflanzung Bäume zur Gliederung des Straßenraumes.

Zur besseren Anbindung des Schulstandortes und des Rathausmarktes insgesamt sind außerdem folgende Hauptwegebeziehungen zu verbessern:

4)         Planweg 11 (westl. M.-Gorki-Schule/JFE; vgl. Anl. 2, Kennzeichnung Buchstabe „W“) sowie

5)         Weg entlang der öffentl. Grünfläche (östlich A.-Grimme-Ring/Ost; vgl. Buchstabe „O“)

sind für Fußgänger sowie zur Nutzung auch durch Radfahrer („Radfahrer frei“) auf eine Breite von mindestens 4,0 m auszubauen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die Umgestaltung des A.-Grimme-Ring (Süd) eine Entwurfsplanung entsprechend Anlage 1 einschließlich Kostenplanung erarbeiten zu lassen. Dabei sind bereits vorhandenen bauliche Anlagen soweit wie vertretbar mit zu nutzen, um die Kosten für die Umgestaltung in einem auch wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu halten.

Die fertiggestellte Entwurfsplanung ist der Gemeindevertretung zur Kenntnisnahme vorzulegen.


Für die Errichtung eines Neubaus der „Grundschule auf dem Seeberg“ und des Hortes „Am Hochwald“ im Ortszentrum Kleinmachnow ist neben der Aufstellung des (Änderungs-)Bebau­ungs­planes KLM-BP-019-10 „Adolf-Grimme-Ring“ auch eine Verbesserung der Anbindung des künftigen Schulstandortes für Fußgänger- und Radfahrer vorzubereiten. Mit Aufnahme des Schulbetriebes im Jahr 2015 sollen sichere Schulwege gewährleistet werden können.

 

In den Sitzungen des Bauausschusses am 15.04.2013 und des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten am 17.04.2013 hatte die Verwaltung mit INFO-Nr. 007/13 über aktualisierte Überlegungen zur Verkehrsplanung informiert. Nach Auswertung der von den Mitgliedern der Fachausschüsse gegebenen Anregungen und Hinweise ist eine Vorplanung für den Bereich Adolf-Grimme-Ring (Süd) ausgearbeitet worden.

 

Diese Vorplanung soll nun den weiteren Planungsschritten zugrundegelegt werden. Ergänzend wird geprüft, inwieweit im Verlauf A.-Grimme-Ring–West und/oder –Ost eine Querungshilfe z.B. in Gestalt eines Fußgängerüberweges (FGÜ) vorzusehen ist.

In diesem Zusammenhang ist noch offen, ob die Berlin-Brandenburg International School GmbH (BBIS), Grundstückseigentümerin des südlich angrenzenden Seeberges, auf die Anbindung der künftigen „Schopfheimer Allee“ aus Richtung A.-Grimme-Ring–Ost verzichten und einer entsprechenden Änderung dieser Regelung im Städtebaulichen Vertrag UR-Nr. Fl 1039/09 vom 7. Oktober 2009 zustimmen würde. Auf eine diesbezügliche Anfrage der Gemeinde mit Schreiben vom 30.05.2013 hat die BBIS noch nicht geantwortet (Stand 01.08.2013).

 

Eine Ausführung der Umgestaltungsmaßnahme wird bis zum Sommer 2015 angestrebt.

 

Die Entwurfsplanung für den Bereich Adolf-Grimme-Ring (Süd) wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüsse vorgestellt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

5026

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

6.000

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.         Querschnitt u. Lageplan, Umgestaltung des A.-Grimme-Ring (Süd) zu einem verkehrsberuhigten Bereich (Stand: 19.08.2013)

2.         Übersichtsplan Hauptwegebeziehungen für den Fußgänger- und Radverkehr im Bereich Förster-Funke-Allee (Stand: 03.07.2013)