Der Jahresüberschuss in Höhe von 871.458,50 € ist wie folgt zu verwenden:
1.) 10 % des Jahresüberschusses (87.145,85 €) sind satzungsgemäß in die Rücklagen einzustellen.
2.) 90 % des Jahresüberschusses (784.312,65 €) sind mit 260.141,30 € in die Gesellschaftsvertraglichen Rücklagen und mit 524.171,39 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung am 4. Juni 2013 den Jahresabschluss 2012 zur Feststellung empfohlen. In dem Zusammenhang erfolgte gleichfalls die Empfehlung an die Gesellschafter zur Verwendung des Ergebnisses. Der Aufsichtsrat empfahl, den Jahresüberschuss i. H. v. 871.458,50 € zu 10 % in die satzungsgemäße Rücklage und den verbleibenden Überschuss i. H. v. 90 % mit 260.141,30 € in die Gesellschaftsvertragliche Rücklagen und mit 524.171,39 € in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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