1.
Der Bürgermeister
wird beauftragt Verträge über die Erbringung von Leistungen nach der HOAI 2013
für Teile der Leistungsphasen 5-8 mit folgenden Firmen abzuschließen:
Bau
IBUS
Architekten und Ingenieure GbR
Alt-Tempelhof
18
12099
Berlin
Technische Anlagen
AHS
Ingenieurgesellschaft mbH
Gartenstraße
4
04895
Falkenberg
2.
Die hierfür
erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von ca. 264.000,00 € sind im
Nachtragshaushalt 2013 bereitgestellt.
Mit DS-Nr. 040/13/1 hat die
Gemeindevertretung den Bürgermeister beauftragt die planerischen Grundlagen für
den Beschluss zur Errichtung einer 2-zügigen Grundschule mit Hort auf dem
Grundstück Adolf-Grimme-Ring 7, gemäß § 16 Abs. 2 der KomHKV durch das Architekturbüro
IBUS GbR aus Berlin erarbeiten zu lassen. Auch die Option für eine Beauftragung
mit weiteren Leistungsphasen der HOAI, nach dem Beschluss zur Errichtung, wurde
beschlossen.
Der Errichtungsbeschluss
DS-Nr. 084/2013 steht auf der Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung
am 19.09.2013. Nach der Beschlussfassung zur Errichtung der Grundschule mit
Hort ist eine zügige Weiterplanung erforderlich, um den sehr eng gesteckten
Zeitplan bis zur Fertigstellung einhalten zu können.
Da das Gebäude nach Beschluss
der GV vom 17.01.2013 (DS-Nr. 194/12) in Systembau zu errichten ist, werden nur
Teile der Planungsleistungen, der Leistungsphasen 5 - 8 der HOAI durch die von
der Gemeinde zu beauftragenden Planer erbracht. Weitere erforderliche
Architekten- und Ingenieurleistungen nach der HOAI müssen später durch den
Systembauer selbst erbracht werden. Mit der jetzt zu beauftragenden Planung
wird sichergestellt, dass die im Errichtungsbeschluss getroffenen
Entscheidungen voll inhaltlich umgesetzt werden. Dazu sind eine umfangreiche und
möglichst genaue funktionale Beschreibung sowie die Erarbeitung von
Leitdetails, der durch den Systembauer zu erbringenden Leistung, erforderlich.
Dies betrifft sowohl die Planung des Bauwerkes als auch die Planung der
Technischen Anlagen.
Die Zusammenarbeit mit dem
Architekturbüro IBUS GbR bei der Erarbeitung der Vor-und Entwurfsplanung war
bisher konstruktiv und zielführend. Gleiches trifft zu für die AHS
Ingenieurgesellschaft mbH aus Falkenberg/Elster, die die Vor-und Entwurfsplanung
für die Technischen Anlagen übernommen hatte. Die Weiterbeauftragung beider
Büros wird empfohlen.
Die Ermittlung des
vorläufigen Honorars basiert auf der HOAI 2013, den anrechenbaren Kosten der
Kostenberechnung vom 30.08.2013, der zu vereinbarenden Honorarzone und dem
vorabgestimmten Leistungsprogramm.
Danach sind folgende Kosten
zu erwarten:
KGR 300 Bauwerk ca.
163.000,00 € Brutto
KGR 400 Technische Anlagen ca. 101.000,00 € Brutto
Gesamt ca. 264.000,00 € Brutto
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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